Herold
Median
2 €/m²
Richtwertzonen
10
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Herold sind verfügbar: Median 2 €/m² aus 10 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
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© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwert-Eckdaten in Herold: 10 Richtwertzonen, Median 2 €/m², 50-Prozent-Band 2–38 €/m². Die Angaben von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 10 | BORIS |
| Median | 2 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 2 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Herold auf Platz 22 von 137 im Landkreis Rhein-Lahn-Kreis. Median-Bodenrichtwert: 2 €/m², Kreismedian: 2 €/m².
Die Verteilung umfasst 10 Richtwertzonen in Herold. Median 2 €/m²; Extremwerte werden nicht ausgewiesen.
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 10 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
2 €/m²
Perzentil 25
2 €/m²
Median
2 €/m²
Perzentil 75
38 €/m²
In Herold fallen 70 % der Bodenrichtwertzonen auf Land- und Forstnutzung.
Acker
7
Richtwertzonen
Wohnen
2
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Nachbargemeinden in Herold unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 60 und 110 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Diez | 110 €/m² | 70 | 01.01.2026 |
| Bad Ems | 95 €/m² | 62 | 01.01.2026 |
| Lahnstein | 70 €/m² | 89 | 01.01.2026 |
| Birlenbach | 60 €/m² | 15 | 01.01.2026 |
Datenstand in Herold: Stichtag 01.01.2026, Lizenzhinweis keine Angabe. Die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Für Herold liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Herold liegt im Median bei 2 €/m². Grundlage sind 10 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.
In Herold sind 10 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 2 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.
Der Bodenrichtwert in Herold weist Acker als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Der Bodenrichtwert in Herold liegt bei 2 €/m², der Median des Landkreises Rhein-Lahn-Kreis bei 2 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Liegen in Herold nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Herold orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Herold muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Herold; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Herold
Median
2 €/m²
Richtwertzonen
10
Landkreis-Median
2 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
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