Schwarzen
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
5
Stichtag
01.01.2026
In Schwarzen weist die amtliche Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz 5 Richtwertzonen mit einem Median von 1 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Der Bodenrichtwert-Überblick in Schwarzen bündelt 5 Zonen mit einem Median von 1 €/m² und einer Spanne von 1 bis 50 €/m². Quelle ist der LVermGeo Rheinland-Pfalz; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 5 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 40 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Die Einordnung in Schwarzen im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis: Rang 110 von 137 nach Median-Bodenrichtwert.
Mit 5 verfügbaren Bodenrichtwertzonen in Schwarzen bleibt die Preisverteilung kompakt: Median 1 €/m², Spanne 1–35 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 5 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
35 €/m²
Schwarzen ist agrarisch geprägt: Acker, Grünland und Wald summieren sich auf 60 % der Richtwertzonen.
Acker
3
Richtwertzonen
Wohnen
1
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Wer Grundstückspreise im direkten Umfeld einordnen will, kann rund um Schwarzen die Bodenrichtwert-Spannweite von 70 bis 130 €/m² als Orientierung nutzen.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Boppard | 130 €/m² | 204 | 01.01.2026 |
| Simmern/ Hunsrück | 120 €/m² | 39 | 01.01.2026 |
| Kastellaun | 75 €/m² | 25 | 01.01.2026 |
| Argenthal | 70 €/m² | 8 | 01.01.2026 |
Zum Stichtag 01.01.2026 weist der LVermGeo Rheinland-Pfalz Bodenrichtwerte in Schwarzen aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte angezeigt.
In Schwarzen ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Schwarzen liegt im Median bei 1 €/m². Grundlage sind 5 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.
In Schwarzen sind 5 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 1 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.
Der Bodenrichtwert in Schwarzen beruht auf einer Zonenkomposition, in der Acker den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Im Vergleich zum Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis (40 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Schwarzen bei 1 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Schwarzen auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Schwarzen orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Schwarzen muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Schwarzen; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Schwarzen stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Schwarzen
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
5
Landkreis-Median
40 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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