Nieder-Hilbersheim
Median
4 €/m²
Richtwertzonen
63
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Nieder-Hilbersheim sind verfügbar: Median 4 €/m² aus 63 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
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© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwert-Eckdaten in Nieder-Hilbersheim: 63 Richtwertzonen, Median 4 €/m², 50-Prozent-Band 4–4 €/m². Die Angaben von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 63 | BORIS |
| Median | 4 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 3 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Nieder-Hilbersheim auf Platz 33 von 64 im Landkreis Mainz-Bingen. Median-Bodenrichtwert: 4 €/m², Kreismedian: 3 €/m².
Die Preisverteilung der Richtwertzonen in Nieder-Hilbersheim reicht von 4 €/m² bis 235 €/m². Das mittlere 50-Prozent-Band liegt zwischen 4 und 4 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 63 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
4 €/m²
Perzentil 25
4 €/m²
Median
4 €/m²
Perzentil 75
4 €/m²
In Nieder-Hilbersheim fallen 69,8 % der Bodenrichtwertzonen auf Land- und Forstnutzung.
Acker
44
Richtwertzonen
Sonder
12
Richtwertzonen
Wohnen
5
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Bodenrichtwerte im näheren Umfeld in Nieder-Hilbersheim streuen erkennbar. Der Vergleich der ausgewählten Nachbargemeinden zeigt Median-Bodenrichtwerte zwischen 7 und 7 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Dorn-Dürkheim | 7 €/m² | 41 | 01.01.2026 |
| Köngernheim | 7 €/m² | 19 | 01.01.2026 |
| Oppenheim | 7 €/m² | 64 | 01.01.2026 |
| Sörgenloch | 7 €/m² | 25 | 01.01.2026 |
Datenstand in Nieder-Hilbersheim: Stichtag 01.01.2026, Lizenzhinweis keine Angabe. Die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Für Nieder-Hilbersheim liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Nieder-Hilbersheim beträgt 4 €/m² bei 63 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken und verweist auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Die Auswertung in Nieder-Hilbersheim stützt sich auf 63 Richtwertzonen.
Beim Median-Bodenrichtwert in Nieder-Hilbersheim zeigt die Zonenkomposition vor allem Acker als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Im Vergleich zum Landkreis Mainz-Bingen (3 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Nieder-Hilbersheim bei 4 €/m².
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Nieder-Hilbersheim auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Nieder-Hilbersheim orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Nieder-Hilbersheim muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Nieder-Hilbersheim; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Nieder-Hilbersheim
Median
4 €/m²
Richtwertzonen
63
Landkreis-Median
3 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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