Heidweiler
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
5
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Heidweiler liegen mit einem Median von 1 €/m² aus 5 Richtwertzonen vor. Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwert-Eckdaten in Heidweiler: 5 Richtwertzonen, Median 1 €/m², 50-Prozent-Band 1–9 €/m². Die Angaben von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 5 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 8 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Heidweiler auf Platz 82 von 107 im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Median-Bodenrichtwert: 1 €/m², Kreismedian: 8 €/m².
In Heidweiler basiert die kompakte Preisverteilung auf 5 Richtwertzonen mit einem Median von 1 €/m² und einem mittleren 50-Prozent-Band zwischen 1 und 9 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 5 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
9 €/m²
Land- und Forstflächen tragen in Heidweiler 60 % der Richtwertzonen; Bauland tritt zurück.
Grünland
3
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Nachbargemeinden in Heidweiler unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 105 und 155 €/m².
Bodenrichtwerte in Heidweiler werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Eine Stichtag-Reihe für Heidweiler existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2026.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Heidweiler beträgt 1 €/m² bei 5 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken und verweist auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Die Auswertung in Heidweiler stützt sich auf 5 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Heidweiler weist Grünland als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Der Bodenrichtwert in Heidweiler liegt bei 1 €/m², der Median des Landkreises Bernkastel-Wittlich bei 8 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Heidweiler auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Heidweiler orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Heidweiler muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Heidweiler; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.
Heidweiler
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
5
Landkreis-Median
8 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
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