Gau-Weinheim
Median
3 €/m²
Richtwertzonen
48
Stichtag
01.01.2026
Der Bodenrichtwert in Gau-Weinheim liegt im Median bei 3 €/m². Grundlage sind 48 amtliche Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte erscheinen.
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Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Die amtlichen Bodenrichtwerte in Gau-Weinheim umfassen 48 Zonen mit einem Median von 3 €/m². Der Datenstand von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 48 | BORIS |
| Median | 3 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 4 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Gau-Weinheim belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Alzey-Worms Rang 41 von 69.
Innerhalb von Gau-Weinheim streuen die Bodenrichtwerte erkennbar: Median 3 €/m², 25er-Perzentil 3 €/m², 75er-Perzentil 3 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 48 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
3 €/m²
Perzentil 25
3 €/m²
Median
3 €/m²
Perzentil 75
3 €/m²
Gau-Weinheim ist agrarisch geprägt: Acker, Grünland und Wald summieren sich auf 85,4 % der Richtwertzonen.
Acker
41
Richtwertzonen
Sonder
4
Richtwertzonen
Wohnen
1
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Alzey-Worms reichen die Bodenrichtwerte von 5 €/m² bis 6 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Gundheim | 6 €/m² | 42 | 01.01.2026 |
| Wachenheim | 5 €/m² | 26 | 01.01.2026 |
| Mörstadt | 5 €/m² | 44 | 01.01.2026 |
| Eich | 5 €/m² | 113 | 01.01.2026 |
Zum Stichtag 01.01.2026 weist der LVermGeo Rheinland-Pfalz Bodenrichtwerte in Gau-Weinheim aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte angezeigt.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Gau-Weinheim setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Gau-Weinheim liegt im Median bei 3 €/m². Grundlage sind 48 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.
Insgesamt liegen in Gau-Weinheim 48 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert in Gau-Weinheim beruht auf einer Zonenkomposition, in der Acker den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Der Bodenrichtwert in Gau-Weinheim liegt bei 3 €/m², der Median des Landkreises Alzey-Worms bei 4 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Liegen in Gau-Weinheim nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Gau-Weinheim orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Gau-Weinheim muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Gau-Weinheim; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Gau-Weinheim stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Gau-Weinheim
Median
3 €/m²
Richtwertzonen
48
Landkreis-Median
4 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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