Staffhorst
Median
18 €/m²
Richtwertzonen
7
Stichtag
01.01.2026
In Staffhorst liegt der Bodenrichtwert mit 18 €/m² 74,3 % unter dem Median des Landkreises Diepholz (70 €/m²). Stichtag: 01.01.2026.
Auffallend günstige Bodenrichtwertzonen in Staffhorst: 7 Zonen, Median nur 18 €/m²; 74,3 % unterhalb des Kreismedians (Stichtag 01.01.2026).
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 7 | BORIS |
| Median | 18 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 70 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Staffhorst auf Platz 43 von 45 im Landkreis Diepholz. Median-Bodenrichtwert: 18 €/m², Kreismedian: 70 €/m².
Die Verteilung umfasst 7 Richtwertzonen in Staffhorst. Median 18 €/m²; Extremwerte werden nicht ausgewiesen.
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 7 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
10 €/m²
Perzentil 25
17 €/m²
Median
18 €/m²
Perzentil 75
19 €/m²
Staffhorst bringt eine ausgewogene Nutzungsmischung mit: Wohnen, Mischnutzung, Gewerbe und Landwirtschaft sind im Datensatz vertreten.
Sonder
5
Richtwertzonen
Wohnen
1
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Nachbargemeinden in Staffhorst unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 100 und 230 €/m².
Der Stichtag in Staffhorst ist 01.01.2026; die Werte folgen dem Veröffentlichungsrhythmus von © Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0, www.govdata.de/dl-de/by-2-0, https://immobilienmarkt.niedersachsen.de.
Eine Stichtag-Reihe für Staffhorst existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2026.
Quelle und Lizenz
© Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0, www.govdata.de/dl-de/by-2-0, https://immobilienmarkt.niedersachsen.de
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Staffhorst liegt bei 18 €/m² (Stichtag 01.01.2026); Spannweite zwischen 10 und 28 €/m².
In Staffhorst sind 7 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 18 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.
Beim Median-Bodenrichtwert in Staffhorst zeigt die Zonenkomposition vor allem Sonder als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Im Vergleich zum Landkreis Diepholz (70 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Staffhorst bei 18 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Staffhorst auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Staffhorst orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Staffhorst muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Staffhorst; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Niedersachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.
Staffhorst
Median
18 €/m²
Richtwertzonen
7
Landkreis-Median
70 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0, www.govdata.de/dl-de/by-2-0, https://immobilienmarkt.niedersachsen.de
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten