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Berge

Median

9 €/m²

Richtwertzonen

12

Stichtag

01.01.2026

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Berge

Mit 9 €/m² (Stichtag 01.01.2026) zählt Berge zu den vergleichsweise günstigen Gemeinden im Landkreis Prignitz; der Abstand zum Kreismedian beträgt rund 29,2 %.

offenStichtag 01.01.2026

Auffallend günstige Bodenrichtwertzonen in Berge: 12 Zonen, Median nur 9 €/m²; 29,2 % unterhalb des Kreismedians (Stichtag 01.01.2026).

KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen12BORIS
Median9 €/m²BORIS
Landkreis-Median12 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2026Landesquelle

Im Kreisvergleich rangiert Berge auf Platz 24 von 26 im Landkreis Prignitz. Median-Bodenrichtwert: 9 €/m², Kreismedian: 12 €/m².

Preisverteilung der Richtwertzonen

Die Verteilung umfasst 12 Richtwertzonen in Berge. Median 9 €/m²; Extremwerte werden nicht ausgewiesen.

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 12 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Minimum

1 €/m²

Perzentil 25

4 €/m²

Median

9 €/m²

Perzentil 75

12 €/m²

Nutzungsarten in Berge

In Berge kommen Mischnutzungszonen auf 83,3 % der Richtwertzonen.

Mischnutzung

10

Richtwertzonen

Acker

1

Richtwertzonen

Grünland

1

Richtwertzonen

Vergleich mit Nachbargemeinden

Nachbargemeinden in Berge unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 26 und 35 €/m².

Nachbargemeinden zu Berge
GemeindeMedianZonenStichtag
Lenzerwische35 €/m²1701.01.2026
Wittenberge34 €/m²5901.01.2026
Breese32 €/m²901.01.2026
Perleberg26 €/m²5901.01.2026

Datenstand und Quellenhinweis

Der Stichtag in Berge ist 01.01.2026; die Werte folgen dem Veröffentlichungsrhythmus von GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Brandenburg.

Für Berge liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.

Quelle und Lizenz

GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Brandenburg

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Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Berge

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Berge?+

Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Berge liegt bei 9 €/m² (Stichtag 01.01.2026); Spannweite zwischen 1 und 23 €/m².

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Berge?+

Die Auswertung in Berge stützt sich auf 12 Richtwertzonen.

Welche Nutzungsart ist in Berge am häufigsten vertreten?+

Der Bodenrichtwert in Berge beruht auf einer Zonenkomposition, in der Mischnutzung den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.

Wie unterscheidet sich Berge vom Landkreis Prignitz?+

Im Vergleich zum Landkreis Prignitz (12 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Berge bei 9 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?+

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.

Was passiert, wenn für Berge nur wenige Richtwertzonen vorliegen?+

Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Berge auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.

Wie verhalten sich Grundstückspreise zum Bodenrichtwert in Berge?+

Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Berge orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.

Warum ersetzt der Bodenrichtwert keine Grundstückspreis-Prüfung in Berge?+

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Berge muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.

Welche Rolle spielt der Bodenpreis in Berge?+

Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Berge; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.

Methodik und Rechtsgrundlage

Für Brandenburg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.

Berge

Median

9 €/m²

Richtwertzonen

12

Landkreis-Median

12 €/m²

Stichtag

01.01.2026

Quelle und Lizenz

GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Brandenburg

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