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Au am Rhein

Median

2 €/m²

Richtwertzonen

3

Stichtag

01.01.2026

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Au am Rhein

In Au am Rhein weist die amtliche Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg 3 Richtwertzonen mit einem Median von 2 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Lizenzhinweis

Lizenzbeschränkte Darstellung

Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
eingeschränkt nutzbarStichtag 01.01.2026

Der Bodenrichtwert-Überblick in Au am Rhein bündelt 3 Zonen mit einem Median von 2 €/m² und einer Spanne von 2 bis 170 €/m². Quelle ist der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen3BORIS
Median2 €/m²BORIS
Landkreis-Median2 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2026Landesquelle

Die Einordnung in Au am Rhein im Landkreis Rastatt: Rang 9 von 20 nach Median-Bodenrichtwert.

Datenstand und Quellenhinweis

Zum Stichtag 01.01.2026 weist der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg Bodenrichtwerte in Au am Rhein aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ angezeigt.

Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Au am Rhein setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

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Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Au am Rhein

Welche Bodenrichtwert-Werte liegen für Au am Rhein vor?+

Für Au am Rhein liegen 3 Richtwertzone(n) zum Stichtag 01.01.2026 vor. Aufgrund der geringen Zonenzahl sind statistische Aussagen nicht belastbar.

Methodik und Rechtsgrundlage

Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

In Au am Rhein stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.

Au am Rhein

Median

2 €/m²

Richtwertzonen

3

Landkreis-Median

2 €/m²

Stichtag

01.01.2026

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

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