grundradar

Glatten

Median

1 €/m²

Richtwertzonen

4

Stichtag

01.01.2026

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Glatten

Der Bodenrichtwert in Glatten liegt im Median bei 1 €/m². Grundlage sind 4 amtliche Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ erscheinen.

Lizenzhinweis

Lizenzbeschränkte Darstellung

Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
eingeschränkt nutzbarStichtag 01.01.2026

Der Bodenrichtwert-Überblick in Glatten bündelt 4 Zonen mit einem Median von 1 €/m² und einer Spanne von 1 bis 45 €/m². Quelle ist der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen4BORIS
Median1 €/m²BORIS
Landkreis-Median2 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2026Landesquelle

Die Einordnung in Glatten im Landkreis Freudenstadt: Rang 12 von 15 nach Median-Bodenrichtwert.

Datenstand und Quellenhinweis

Zum Stichtag 01.01.2026 weist der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg Bodenrichtwerte in Glatten aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ angezeigt.

Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Glatten setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

Amtliche Quelle öffnen

Weiterführende Seiten

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Glatten

Welche Bodenrichtwert-Werte liegen für Glatten vor?+

Für Glatten liegen 4 Richtwertzone(n) zum Stichtag 01.01.2026 vor. Aufgrund der geringen Zonenzahl sind statistische Aussagen nicht belastbar.

Methodik und Rechtsgrundlage

Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

In Glatten stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.

Glatten

Median

1 €/m²

Richtwertzonen

4

Landkreis-Median

2 €/m²

Stichtag

01.01.2026

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

Amtliche Quelle öffnen