St. Peter
Median
2 €/m²
Richtwertzonen
6
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in St. Peter sind verfügbar: Median 2 €/m² aus 6 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRWBodenrichtwerte in St. Peter reichen von 1 bis 70 €/m², der Median liegt bei 2 €/m². Veröffentlicht wurden die Werte vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg; auf dieser Seite erscheinen sie zu Informationszwecken mit Portalverweis https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 6 | BORIS |
| Median | 2 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 2 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert St. Peter auf Platz 36 von 41 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Median-Bodenrichtwert: 2 €/m², Kreismedian: 2 €/m².
In St. Peter basiert die kompakte Preisverteilung auf 6 Richtwertzonen mit einem Median von 2 €/m² und einem mittleren 50-Prozent-Band zwischen 2 und 2 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 6 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
2 €/m²
Median
2 €/m²
Perzentil 75
2 €/m²
In St. Peter fallen 83,3 % der Bodenrichtwertzonen auf Land- und Forstnutzung.
Grünland
2
Richtwertzonen
Wald
2
Richtwertzonen
Wohnen
1
Richtwertzonen
Acker
1
Richtwertzonen
Bodenrichtwerte im näheren Umfeld in St. Peter streuen erkennbar. Der Vergleich der ausgewählten Nachbargemeinden zeigt Median-Bodenrichtwerte zwischen 5 und 620 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Umkirch | 620 €/m² | 1 | 01.01.2026 |
| Breisach am Rhein | 505 €/m² | 2 | 01.01.2026 |
| Bötzingen | 450 €/m² | 1 | 01.01.2026 |
| Heitersheim | 5 €/m² | 6 | 01.01.2026 |
Datenstand in St. Peter: Stichtag 01.01.2026, Lizenzhinweis keine Angabe. Die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Für St. Peter liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in St. Peter liegt im Median bei 2 €/m². Grundlage sind 6 Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ dargestellt werden.
Die Auswertung in St. Peter stützt sich auf 6 Richtwertzonen.
Beim Median-Bodenrichtwert in St. Peter zeigt die Zonenkomposition vor allem Grünland als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
St. Peter und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 2 €/m² gegenüber 2 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Liegen in St. Peter nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in St. Peter orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für St. Peter muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in St. Peter; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
St. Peter
Median
2 €/m²
Richtwertzonen
6
Landkreis-Median
2 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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