Zöllnitz
Median
100 €/m²
Richtwertzonen
11
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Zöllnitz liegen mit 100 €/m² markant über dem Kreismedian. Stichtag: 01.01.2026.
Spitzenniveau in Zöllnitz: 11 Richtwertzonen, Median 100 €/m². Niveau 177,8 % über dem Landkreismedian (Stichtag 01.01.2026).
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 11 | BORIS |
| Median | 100 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 36 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Zöllnitz auf Platz 8 von 91 im Landkreis Saale-Holzland-Kreis. Median-Bodenrichtwert: 100 €/m², Kreismedian: 36 €/m².
Die Verteilung umfasst 11 Richtwertzonen in Zöllnitz. Median 100 €/m²; Extremwerte werden nicht ausgewiesen.
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 11 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
35 €/m²
Perzentil 25
65 €/m²
Median
100 €/m²
Perzentil 75
185 €/m²
Zöllnitz zeigt eine ausgewogene Verteilung der Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten.
Sonder
9
Richtwertzonen
Gewerbe
2
Richtwertzonen
Bodenrichtwerte im näheren Umfeld in Zöllnitz streuen erkennbar. Der Vergleich der ausgewählten Nachbargemeinden zeigt Median-Bodenrichtwerte zwischen 120 und 145 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Großlöbichau | 145 €/m² | 7 | 01.01.2026 |
| Golmsdorf | 143 €/m² | 4 | 01.01.2026 |
| Kahla | 128 €/m² | 28 | 01.01.2026 |
| Großpürschütz | 120 €/m² | 4 | 01.01.2026 |
Der Stichtag in Zöllnitz ist 01.01.2026; die Werte folgen dem Veröffentlichungsrhythmus von GDI-Th, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Thüringen.
Für Zöllnitz liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
GDI-Th, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Thüringen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
In Zöllnitz weist die amtliche Bewertung einen Median-Bodenrichtwert von 100 €/m² aus, gestützt auf 11 Richtwertzonen (GDI-Th, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Thüringen, Stichtag 01.01.2026).
Insgesamt liegen in Zöllnitz 11 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert in Zöllnitz weist Sonder als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Zöllnitz und der Landkreis Saale-Holzland-Kreis unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 100 €/m² gegenüber 36 €/m².
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Zöllnitz auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Zöllnitz orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Zöllnitz muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Zöllnitz; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Thüringen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Zöllnitz
Median
100 €/m²
Richtwertzonen
11
Landkreis-Median
36 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
GDI-Th, dl-de/by-2-0, Datensatz: Bodenrichtwerte Thüringen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten