Kaltenkirchen
Median
500 €/m²
Richtwertzonen
5
Stichtag
01.01.2024
In Kaltenkirchen weist die amtliche Veröffentlichung von Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein 5 Richtwertzonen mit einem Median von 500 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/boris/index.html.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Schleswig-HolsteinDie amtlichen Bodenrichtwerte in Kaltenkirchen umfassen 5 Zonen mit einem Median von 500 €/m². Der Datenstand von Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/boris/index.html.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 5 | BORIS |
| Median | 500 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 200 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Die Einordnung in Kaltenkirchen im Landkreis Segeberg: Rang 2 von 48 nach Median-Bodenrichtwert.
Mit 5 verfügbaren Bodenrichtwertzonen in Kaltenkirchen bleibt die Preisverteilung kompakt: Median 500 €/m², Spanne 500–500 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 5 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
70 €/m²
Perzentil 25
500 €/m²
Median
500 €/m²
Perzentil 75
500 €/m²
Kaltenkirchen ist eine wohnbaulich geprägte Gemeinde; 60 % der Richtwertzonen sind Wohnnutzung.
Wohnen
3
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Segeberg reichen die Bodenrichtwerte von 300 €/m² bis 800 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Norderstedt | 800 €/m² | 24 | 01.01.2024 |
| Henstedt-Ulzburg | 485 €/m² | 8 | 01.01.2024 |
| Kisdorf | 360 €/m² | 1 | 01.01.2024 |
| Bad Bramstedt | 300 €/m² | 6 | 01.01.2024 |
Der Bodenrichtwert-Datenstand in Kaltenkirchen stammt vom Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein zum Stichtag 01.01.2024. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/boris/index.html.
In Kaltenkirchen ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Schleswig-Holstein
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Stichtag 01.01.2024: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Kaltenkirchen beträgt 500 €/m² bei 5 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein zu Informationszwecken und verweist auf https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/boris/index.html.
In Kaltenkirchen sind 5 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 500 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2024.
Beim Median-Bodenrichtwert in Kaltenkirchen zeigt die Zonenkomposition vor allem Wohnen als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Der Bodenrichtwert in Kaltenkirchen liegt bei 500 €/m², der Median des Landkreises Segeberg bei 200 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Kaltenkirchen auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Kaltenkirchen orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Kaltenkirchen muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Kaltenkirchen; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Schleswig-Holstein stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Kaltenkirchen
Median
500 €/m²
Richtwertzonen
5
Landkreis-Median
200 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Schleswig-Holstein
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