Kreischa
Median
101 €/m²
Richtwertzonen
5
Stichtag
01.01.2024
Der Bodenrichtwert in Kreischa liegt im Median bei 101 €/m². Grundlage sind 5 amtliche Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Sachsen, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.boris.sachsen.de/ erscheinen.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Sachsen und werden unter der Lizenz restricted zu Informationszwecken dargestellt.
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) SachsenDer Bodenrichtwert-Überblick in Kreischa bündelt 5 Zonen mit einem Median von 101 €/m² und einer Spanne von 56 bis 121 €/m². Quelle ist der Gutachterausschüsse Sachsen; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.boris.sachsen.de/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 5 | BORIS |
| Median | 101 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 49 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Die Einordnung in Kreischa im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Rang 1 von 35 nach Median-Bodenrichtwert.
Mit 5 verfügbaren Bodenrichtwertzonen in Kreischa bleibt die Preisverteilung kompakt: Median 101 €/m², Spanne 56–111 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 5 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
56 €/m²
Perzentil 25
56 €/m²
Median
101 €/m²
Perzentil 75
111 €/m²
Kreischa ist mischgeprägt: 100 % der Richtwertzonen vereinen Wohn- und Gewerbenutzung.
Mischnutzung
5
Richtwertzonen
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge reichen die Bodenrichtwerte von 92 €/m² bis 100 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
Der Bodenrichtwert-Datenstand in Kreischa stammt vom Gutachterausschüsse Sachsen zum Stichtag 01.01.2024. Die Lizenzlage lautet restricted; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.boris.sachsen.de/.
In Kreischa ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2024: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Kreischa beträgt 101 €/m² bei 5 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen zu Informationszwecken und verweist auf https://www.boris.sachsen.de/.
Die Auswertung in Kreischa stützt sich auf 5 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Kreischa weist Mischnutzung als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Kreischa und der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 101 €/m² gegenüber 49 €/m².
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Kreischa auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Kreischa orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Kreischa muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Kreischa; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Sachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Kreischa
Median
101 €/m²
Richtwertzonen
5
Landkreis-Median
49 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten