Höheinöd
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
20
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Höheinöd sind verfügbar: Median 1 €/m² aus 20 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
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© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwert-Eckdaten in Höheinöd: 20 Richtwertzonen, Median 1 €/m², 50-Prozent-Band 1–15 €/m². Die Angaben von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 20 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 1 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Höheinöd auf Platz 54 von 84 im Landkreis Südwestpfalz. Median-Bodenrichtwert: 1 €/m², Kreismedian: 1 €/m².
Die Spannweite der Bodenrichtwerte in Höheinöd reicht von 1 bis 135 €/m². Die mittleren 50 Prozent der Zonen (zentrale Hälfte der Verteilung) liegen zwischen 1 und 15 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 20 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
15 €/m²
In Höheinöd fallen 60 % der Bodenrichtwertzonen auf Land- und Forstnutzung.
Acker
12
Richtwertzonen
Wohnen
3
Richtwertzonen
Sonder
3
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Bodenrichtwerte im näheren Umfeld in Höheinöd streuen erkennbar. Der Vergleich der ausgewählten Nachbargemeinden zeigt Median-Bodenrichtwerte zwischen 5 und 19 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Hermersberg | 19 €/m² | 14 | 01.01.2026 |
| Thaleischweiler-Fröschen | 10 €/m² | 77 | 01.01.2026 |
| Maßweiler | 5 €/m² | 21 | 01.01.2026 |
| Rodalben | 5 €/m² | 59 | 01.01.2026 |
Bodenrichtwerte in Höheinöd werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Für Höheinöd liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
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Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Höheinöd beträgt 1 €/m² bei 20 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken und verweist auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
In Höheinöd sind 20 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 1 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.
Der Bodenrichtwert in Höheinöd beruht auf einer Zonenkomposition, in der Acker den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Der Bodenrichtwert in Höheinöd liegt bei 1 €/m², der Median des Landkreises Südwestpfalz bei 1 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Höheinöd auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Höheinöd orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Höheinöd muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Höheinöd; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Höheinöd
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
20
Landkreis-Median
1 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
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