Mainz
Median
870 €/m²
Richtwertzonen
401
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Mainz liegen mit einem Median von 870 €/m² aus 401 Richtwertzonen vor. Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwerte in Mainz reichen von 1 bis 8.045 €/m², der Median liegt bei 870 €/m². Veröffentlicht wurden die Werte vom LVermGeo Rheinland-Pfalz; auf dieser Seite erscheinen sie zu Informationszwecken mit Portalverweis https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 401 | BORIS |
| Median | 870 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 870 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Der Bodenrichtwert in Mainz steht für sich, da der Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt aktuell nur eine Gemeinde als Vergleichseinheit ausweist.
Die Preisverteilung der Richtwertzonen in Mainz reicht von 1 €/m² bis 8.045 €/m². Das mittlere 50-Prozent-Band liegt zwischen 220 und 2.545 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 401 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
220 €/m²
Median
870 €/m²
Perzentil 75
2.545 €/m²
Mainz zeigt eine ausgewogene Verteilung der Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten.
Wohnen
192
Richtwertzonen
Sonder
64
Richtwertzonen
Mischnutzung
59
Richtwertzonen
Gewerbe
53
Richtwertzonen
Acker
31
Richtwertzonen
Wald
2
Richtwertzonen
Bodenrichtwerte in Mainz werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Für Mainz liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2026: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Mainz 870 €/m². Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Insgesamt liegen in Mainz 401 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Beim Median-Bodenrichtwert in Mainz zeigt die Zonenkomposition vor allem Wohnen als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Mainz und der Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 870 €/m² gegenüber 870 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Mainz auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Mainz orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Mainz muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Mainz; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Mainz
Median
870 €/m²
Richtwertzonen
401
Landkreis-Median
870 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten