Ockenheim
Median
2 €/m²
Richtwertzonen
50
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Ockenheim sind verfügbar: Median 2 €/m² aus 50 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
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© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwert-Eckdaten in Ockenheim: 50 Richtwertzonen, Median 2 €/m², 50-Prozent-Band 2–3 €/m². Die Angaben von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 50 | BORIS |
| Median | 2 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 3 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Ockenheim auf Platz 52 von 64 im Landkreis Mainz-Bingen. Median-Bodenrichtwert: 2 €/m², Kreismedian: 3 €/m².
Die Spannweite der Bodenrichtwerte in Ockenheim reicht von 2 bis 455 €/m². Die mittleren 50 Prozent der Zonen (zentrale Hälfte der Verteilung) liegen zwischen 2 und 3 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 50 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
2 €/m²
Perzentil 25
2 €/m²
Median
2 €/m²
Perzentil 75
3 €/m²
Land- und Forstflächen tragen in Ockenheim 66 % der Richtwertzonen; Bauland tritt zurück.
Acker
33
Richtwertzonen
Sonder
6
Richtwertzonen
Wohnen
5
Richtwertzonen
Mischnutzung
3
Richtwertzonen
Gewerbe
3
Richtwertzonen
Bodenrichtwerte im näheren Umfeld in Ockenheim streuen erkennbar. Der Vergleich der ausgewählten Nachbargemeinden zeigt Median-Bodenrichtwerte zwischen 7 und 7 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Dorn-Dürkheim | 7 €/m² | 41 | 01.01.2026 |
| Köngernheim | 7 €/m² | 19 | 01.01.2026 |
| Oppenheim | 7 €/m² | 64 | 01.01.2026 |
| Sörgenloch | 7 €/m² | 25 | 01.01.2026 |
Bodenrichtwerte in Ockenheim werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Für Ockenheim liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Ockenheim 2 €/m². Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Die Auswertung in Ockenheim stützt sich auf 50 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Ockenheim beruht auf einer Zonenkomposition, in der Acker den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Ockenheim und der Landkreis Mainz-Bingen unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 2 €/m² gegenüber 3 €/m².
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Ockenheim auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Ockenheim orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Ockenheim muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Ockenheim; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Ockenheim
Median
2 €/m²
Richtwertzonen
50
Landkreis-Median
3 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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