Eimsheim
Median
5 €/m²
Richtwertzonen
48
Stichtag
01.01.2026
In Eimsheim weist die amtliche Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz 48 Richtwertzonen mit einem Median von 5 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Der Bodenrichtwert-Überblick in Eimsheim bündelt 48 Zonen mit einem Median von 5 €/m² und einer Spanne von 2 bis 215 €/m². Quelle ist der LVermGeo Rheinland-Pfalz; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 48 | BORIS |
| Median | 5 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 3 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Die Einordnung in Eimsheim im Landkreis Mainz-Bingen: Rang 8 von 64 nach Median-Bodenrichtwert.
Über alle Richtwertzonen in Eimsheim hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 5 €/m², Spanne 2–215 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 48 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
2 €/m²
Perzentil 25
2 €/m²
Median
5 €/m²
Perzentil 75
7 €/m²
Mehrere Nutzungsarten prägen die Bodenrichtwerte in Eimsheim gemeinsam.
Sonder
24
Richtwertzonen
Acker
21
Richtwertzonen
Wohnen
2
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Mainz-Bingen reichen die Bodenrichtwerte von 7 €/m² bis 7 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Dorn-Dürkheim | 7 €/m² | 41 | 01.01.2026 |
| Köngernheim | 7 €/m² | 19 | 01.01.2026 |
| Oppenheim | 7 €/m² | 64 | 01.01.2026 |
| Sörgenloch | 7 €/m² | 25 | 01.01.2026 |
Der Bodenrichtwert-Datenstand in Eimsheim stammt vom LVermGeo Rheinland-Pfalz zum Stichtag 01.01.2026. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Eimsheim setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Eimsheim beträgt 5 €/m² bei 48 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken und verweist auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Die Auswertung in Eimsheim stützt sich auf 48 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Eimsheim beruht auf einer Zonenkomposition, in der Sonder den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Der Bodenrichtwert in Eimsheim liegt bei 5 €/m², der Median des Landkreises Mainz-Bingen bei 3 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Eimsheim auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Eimsheim orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Eimsheim muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Eimsheim; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Eimsheim
Median
5 €/m²
Richtwertzonen
48
Landkreis-Median
3 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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