Trippstadt
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
53
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Trippstadt sind verfügbar: Median 1 €/m² aus 53 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwerte in Trippstadt reichen von 0 bis 250 €/m², der Median liegt bei 1 €/m². Veröffentlicht wurden die Werte vom LVermGeo Rheinland-Pfalz; auf dieser Seite erscheinen sie zu Informationszwecken mit Portalverweis https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 53 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 2 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Trippstadt auf Platz 18 von 50 im Landkreis Kaiserslautern. Median-Bodenrichtwert: 1 €/m², Kreismedian: 2 €/m².
Die Spannweite der Bodenrichtwerte in Trippstadt reicht von 0 bis 250 €/m². Die mittleren 50 Prozent der Zonen (zentrale Hälfte der Verteilung) liegen zwischen 1 und 18 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 53 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
0 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
18 €/m²
In Trippstadt fallen 64,2 % der Bodenrichtwertzonen auf Land- und Forstnutzung.
Acker
31
Richtwertzonen
Wohnen
7
Richtwertzonen
Sonder
7
Richtwertzonen
Mischnutzung
4
Richtwertzonen
Wald
3
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Bodenrichtwerte im näheren Umfeld in Trippstadt streuen erkennbar. Der Vergleich der ausgewählten Nachbargemeinden zeigt Median-Bodenrichtwerte zwischen 35 und 75 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Otterberg | 75 €/m² | 56 | 01.01.2026 |
| Landstuhl, Sickingenstadt | 46 €/m² | 50 | 01.01.2026 |
| Hochspeyer | 43 €/m² | 41 | 01.01.2026 |
| Kindsbach | 35 €/m² | 26 | 01.01.2026 |
Datenstand in Trippstadt: Stichtag 01.01.2026, Lizenzhinweis keine Angabe. Die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Für Trippstadt liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Trippstadt liegt im Median bei 1 €/m². Grundlage sind 53 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.
Insgesamt liegen in Trippstadt 53 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Beim Median-Bodenrichtwert in Trippstadt zeigt die Zonenkomposition vor allem Acker als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Trippstadt und der Landkreis Kaiserslautern unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 1 €/m² gegenüber 2 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Trippstadt auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Trippstadt orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Trippstadt muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Trippstadt; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Trippstadt
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
53
Landkreis-Median
2 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten