Hauptstuhl
Median
20 €/m²
Richtwertzonen
21
Stichtag
01.01.2026
Der Bodenrichtwert in Hauptstuhl liegt im Median bei 20 €/m². Grundlage sind 21 amtliche Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte erscheinen.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Der Bodenrichtwert-Überblick in Hauptstuhl bündelt 21 Zonen mit einem Median von 20 €/m² und einer Spanne von 1 bis 315 €/m². Quelle ist der LVermGeo Rheinland-Pfalz; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 21 | BORIS |
| Median | 20 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 2 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Hauptstuhl belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Kaiserslautern Rang 6 von 50.
Über alle Richtwertzonen in Hauptstuhl hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 20 €/m², Spanne 1–315 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 21 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
20 €/m²
Perzentil 75
210 €/m²
Mehrere Nutzungsarten prägen die Bodenrichtwerte in Hauptstuhl gemeinsam.
Acker
7
Richtwertzonen
Sonder
6
Richtwertzonen
Wohnen
4
Richtwertzonen
Mischnutzung
3
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Kaiserslautern reichen die Bodenrichtwerte von 35 €/m² bis 75 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Otterberg | 75 €/m² | 56 | 01.01.2026 |
| Landstuhl, Sickingenstadt | 46 €/m² | 50 | 01.01.2026 |
| Hochspeyer | 43 €/m² | 41 | 01.01.2026 |
| Kindsbach | 35 €/m² | 26 | 01.01.2026 |
Der Bodenrichtwert-Datenstand in Hauptstuhl stammt vom LVermGeo Rheinland-Pfalz zum Stichtag 01.01.2026. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
In Hauptstuhl ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Hauptstuhl liegt im Median bei 20 €/m². Grundlage sind 21 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.
In Hauptstuhl sind 21 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 20 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.
Der Bodenrichtwert in Hauptstuhl weist Acker als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Der Bodenrichtwert in Hauptstuhl liegt bei 20 €/m², der Median des Landkreises Kaiserslautern bei 2 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Hauptstuhl auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Hauptstuhl orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Hauptstuhl muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Hauptstuhl; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Hauptstuhl
Median
20 €/m²
Richtwertzonen
21
Landkreis-Median
2 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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