Brücken
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
121
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Brücken sind verfügbar: Median 1 €/m² aus 121 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
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© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwerte in Brücken reichen von 0 bis 55 €/m², der Median liegt bei 1 €/m². Veröffentlicht wurden die Werte vom LVermGeo Rheinland-Pfalz; auf dieser Seite erscheinen sie zu Informationszwecken mit Portalverweis https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 121 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 1 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Innerhalb des Landkreises Birkenfeld liegt Brücken auf Position 13 der 96 Gemeinden. Median 1 €/m².
Die Preisverteilung der Richtwertzonen in Brücken reicht von 0 €/m² bis 55 €/m². Das mittlere 50-Prozent-Band liegt zwischen 1 und 1 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 121 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
0 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
1 €/m²
In Brücken fallen 82,6 % der Bodenrichtwertzonen auf Land- und Forstnutzung.
Acker
88
Richtwertzonen
Sonder
13
Richtwertzonen
Grünland
8
Richtwertzonen
Wohnen
5
Richtwertzonen
Wald
4
Richtwertzonen
Mischnutzung
2
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Bodenrichtwerte im näheren Umfeld in Brücken streuen erkennbar. Der Vergleich der ausgewählten Nachbargemeinden zeigt Median-Bodenrichtwerte zwischen 3 und 28 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Reichenbach | 28 €/m² | 6 | 01.01.2026 |
| Elchweiler | 3 €/m² | 14 | 01.01.2026 |
| Herborn | 3 €/m² | 35 | 01.01.2026 |
| Schmißberg | 3 €/m² | 10 | 01.01.2026 |
Datenstand in Brücken: Stichtag 01.01.2026, Lizenzhinweis keine Angabe. Die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Für Brücken liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Brücken liegt im Median bei 1 €/m². Grundlage sind 121 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.
Insgesamt liegen in Brücken 121 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert in Brücken weist Acker als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Brücken und der Landkreis Birkenfeld unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 1 €/m² gegenüber 1 €/m².
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Liegen in Brücken nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Brücken orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Brücken muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Brücken; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Brücken
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
121
Landkreis-Median
1 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
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