Berglicht
Median
23 €/m²
Richtwertzonen
11
Stichtag
01.01.2026
In Berglicht weist die amtliche Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz 11 Richtwertzonen mit einem Median von 23 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Der Bodenrichtwert-Überblick in Berglicht bündelt 11 Zonen mit einem Median von 23 €/m² und einer Spanne von 0 bis 33 €/m². Quelle ist der LVermGeo Rheinland-Pfalz; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 11 | BORIS |
| Median | 23 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 8 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Berglicht belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Bernkastel-Wittlich Rang 22 von 107.
Bei 11 Bodenrichtwertzonen in Berglicht bleibt die Verteilung kompakt: Median 23 €/m², 25er-Perzentil 1 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 11 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
0 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
23 €/m²
Perzentil 75
26 €/m²
Mehrere Nutzungsarten prägen die Bodenrichtwerte in Berglicht gemeinsam.
Mischnutzung
6
Richtwertzonen
Acker
3
Richtwertzonen
Wohnen
1
Richtwertzonen
Wald
1
Richtwertzonen
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich reichen die Bodenrichtwerte von 105 €/m² bis 155 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
Der Bodenrichtwert-Datenstand in Berglicht stammt vom LVermGeo Rheinland-Pfalz zum Stichtag 01.01.2026. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
In Berglicht ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Berglicht beträgt 23 €/m² bei 11 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken und verweist auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Die Auswertung in Berglicht stützt sich auf 11 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Berglicht beruht auf einer Zonenkomposition, in der Mischnutzung den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Der Bodenrichtwert in Berglicht liegt bei 23 €/m², der Median des Landkreises Bernkastel-Wittlich bei 8 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Berglicht auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Berglicht orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Berglicht muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Berglicht; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Berglicht
Median
23 €/m²
Richtwertzonen
11
Landkreis-Median
8 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten