Häusern
Median
2 €/m²
Richtwertzonen
5
Stichtag
01.01.2026
Der Bodenrichtwert in Häusern liegt im Median bei 2 €/m². Grundlage sind 5 amtliche Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ erscheinen.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRWDie amtlichen Bodenrichtwerte in Häusern umfassen 5 Zonen mit einem Median von 2 €/m². Der Datenstand von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 5 | BORIS |
| Median | 2 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 2 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Häusern belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Waldshut Rang 14 von 30.
Bei 5 Bodenrichtwertzonen in Häusern bleibt die Verteilung kompakt: Median 2 €/m², 25er-Perzentil 1 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 5 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
0 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
2 €/m²
Perzentil 75
10 €/m²
Häusern ist agrarisch geprägt: Acker, Grünland und Wald summieren sich auf 60 % der Richtwertzonen.
Wohnen
1
Richtwertzonen
Acker
1
Richtwertzonen
Grünland
1
Richtwertzonen
Wald
1
Richtwertzonen
Sonder
1
Richtwertzonen
Wer Grundstückspreise im direkten Umfeld einordnen will, kann rund um Häusern die Bodenrichtwert-Spannweite von 4 bis 8 €/m² als Orientierung nutzen.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Todtmoos | 8 €/m² | 7 | 01.01.2026 |
| Görwihl | 5 €/m² | 12 | 01.01.2026 |
| St. Blasien | 4 €/m² | 12 | 01.01.2026 |
| Dettighofen | 4 €/m² | 5 | 01.01.2024 |
Der Bodenrichtwert-Datenstand in Häusern stammt vom Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zum Stichtag 01.01.2026. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Häusern setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Häusern beträgt 2 €/m² bei 5 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken und verweist auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Insgesamt liegen in Häusern 5 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Beim Median-Bodenrichtwert in Häusern zeigt die Zonenkomposition vor allem Wohnen als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Im Vergleich zum Landkreis Waldshut (2 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Häusern bei 2 €/m².
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Liegen in Häusern nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Häusern orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Häusern muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Häusern; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Häusern stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Häusern
Median
2 €/m²
Richtwertzonen
5
Landkreis-Median
2 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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