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Gemeinde · Landkreis Schwäbisch Hall Schwäbisch Hall · Baden-Württemberg

Bodenrichtwert Braunsbach

Bodenrichtwerte in Braunsbach sind verfügbar: Median 65 €/m² über Wohnbauland aus 16 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/. Der Wert bleibt ein zonaler Lagewert aus 105 Richtwertzonen. Für die Kaufentscheidung zählt anschließend die konkrete Zone mit Lage, Zuschnitt und Nutzungsart.

So lesen Sie den Wert. Bodenrichtwert-Eckdaten in Braunsbach: 16 Richtwertzonen, Median 65 €/m² über Wohnbauland, 50-Prozent-Band 55–80 €/m². Die Angaben von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ gespiegelt.
Kennzahlen

Wohnbauland

65 €/m²

Rang Wohnbauland

17 von 17

Median

55 €/m²

Zonen

105

Stichtag

01.01.2026

Preisbild in der Gemeinde

Die Spannweite der Bodenrichtwerte in Braunsbach reicht von 0,5 bis 120 €/m². Die mittleren 50 Prozent der Zonen (zentrale Hälfte der Verteilung) liegen zwischen 8 und 55 €/m².

Minimum

0,5 €/m²

25 %-Quantil

8 €/m²

Median

55 €/m²

75 %-Quantil

55 €/m²

Maximum

120 €/m²

Günstigste Zone

0,5 €/m²

Wald · niedrigster Zonenwert

Teuerste Zone

120 €/m²

Wohnen · höchster Zonenwert

Wohnbauland liegt in dieser Auswertung bei 65 €/m². Der Gemeinde-Median umfasst alle Nutzungsarten, also auch Acker, Gewerbe, Mischnutzung oder Wald.

Verteilung nach Wert-Klasse · Anteil der 105 Zonen

unter 150 €100 %
150–350 €0 %
350–700 €0 %
700–1.200 €0 %
1.200–2.500 €0 %
über 2.500 €0 %

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 105 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Daten Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, Lizenz nur nach Genehmigung der Quelle.Quelle öffnenBORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

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Nutzungsarten in Braunsbach

Braunsbach verteilt die Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten, ohne dass eine davon 60 % erreicht.

Mischnutzung45 Zonen · 42,9 %55 €/m²
Sonstige Nutzung17 Zonen · 16,2 %14 €/m²
Wohnen16 Zonen · 15,2 %65 €/m²
Acker8 Zonen · 7,6 %3 €/m²
Grünland8 Zonen · 7,6 %2 €/m²
Einordnung im Landkreis Schwäbisch Hall anzeigen

Einordnung im Landkreis Schwäbisch Hall

Innerhalb des Landkreises Schwäbisch Hall liegt Braunsbach auf Position 6 der 30 Gemeinden. Median 55 €/m².

Braunsbach

55 €/m²

Gemeinde-Median

Schwäbisch Hall

45 €/m²

Median Landkreis

Abweichung

+22,2 %

über dem Kreisniveau

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Entwicklung nach Stichtag anzeigen

Entwicklung nach Stichtag

In Braunsbach verzeichnen die Bodenrichtwerte über die ausgewerteten Stichtage einen Anstieg: ausgehend von 3 €/m² (2024) auf 55 €/m² (2026); kumuliert +1733,3 %.

Median-Bodenrichtwert in Braunsbach je Stichtagsjahr
03060 €202420262024: Median 3 €/m² · p25 2 €/m² · p75 14 €/m² · 15 Zonen2026: Median 55 €/m² · p25 8 €/m² · p75 55 €/m² · 105 Zonen3 €/m²55 €/m²
Medianmittlere Hälfte der Zonen (p25–p75)

Basis: 15–105 Richtwertzonen je Stichtagsjahr.

Datenstand und Quelle anzeigen

Datenstand und Quelle

Datenstand in Braunsbach: Stichtag 01.01.2026, Lizenzhinweis nicht ausgewiesen. Die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Karte

Richtwertzone für Braunsbach am konkreten Grundstück prüfen

Die Gemeinde-Seite fasst 105 Zonenzusammen. Maßgeblich bleibt die Zone an der Adresse oder am Flurstück.

Datenstand und Quelle

Quelle
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Zonen
105 Richtwertzonen
Landesquelle öffnen

Der direkte Landesdienst kann zusätzliche Zonenattribute, Kartenlayer oder Nutzungsarten ausweisen. Grundradar fasst die veröffentlichten Werte für Vergleich, Suche und Rechner zusammen.

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Grundsteuer-Hebesatz in Braunsbach

Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Braunsbach

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² und den medianen Bodenrichtwert für Wohnbauland in dieser Gemeinde.

BW Bodenwertmodell

Grundsteuer-Hebesatz öffnen
Hebesatz B
470 %
Beispiel für 500 m² Wohnbauland
≈ 47 €
Jahressteuer beim medianen Bodenrichtwert für Wohnbauland
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Häufige Fragen zu Braunsbach

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Braunsbach

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Braunsbach?

Die Werte beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2026. Der Bodenrichtwert in Braunsbach liegt im Median bei 55 €/m². Grundlage sind Daten aus 105 Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ dargestellt werden.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Braunsbach?

Die Bodenrichtwert-Auswertung in Braunsbach stützt sich auf eine Zonenzahl von 105.

Welche Nutzungsart ist in Braunsbach am häufigsten vertreten?

Am häufigsten sind in Braunsbach Richtwertzonen der Nutzungsart Mischnutzung. Der ausgewiesene Median fasst alle Nutzungsarten zusammen.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Braunsbach einzuordnen?

Braunsbach und der Landkreis Schwäbisch Hall unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 55 €/m² gegenüber 45 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.

Wann blendet Grundradar Verteilungen in Braunsbach aus?

Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Braunsbach auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.

Methodik und Rechtsgrundlage anzeigen

Methodik und Rechtsgrundlage

Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.

Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Dominante Nutzungsart: Mischnutzung. Stichtag: 01.01.2026. Quelle: BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW.

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg im Überblick · Quellen und Lizenzen

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