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Gemeinde · Landkreis Rastatt Rastatt · Baden-Württemberg

Bodenrichtwert Hügelsheim

Der Bodenrichtwert in Hügelsheim liegt im Median bei 255 €/m² für Wohnbauland. Grundlage sind Daten aus 8 Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ erscheinen. Der Wert bleibt ein zonaler Lagewert aus 16 Richtwertzonen. Für die Kaufentscheidung zählt anschließend die konkrete Zone mit Lage, Zuschnitt und Nutzungsart.

So lesen Sie den Wert. Der Bodenrichtwert-Überblick in Hügelsheim bündelt 8 Richtwertzonen mit einem Median von 255 €/m² für Wohnbauland und einer Spanne von 70 bis 355 €/m². Quelle: Gutachterausschüsse Baden-Württemberg; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Kennzahlen

Wohnbauland

255 €/m²

Rang Wohnbauland

15 von 23

Median

158 €/m²

Zonen

16

Stichtag

01.01.2026

Preisbild in der Gemeinde

Der Median-Bodenrichtwert in Hügelsheim beträgt 158 €/m² bei einer Zonenzahl von 16. Für die einzelne Lage bleibt die amtliche Richtwertzone maßgeblich.

Minimum

0,65 €/m²

25 %-Quantil

70 €/m²

Median

158 €/m²

75 %-Quantil

264 €/m²

Maximum

355 €/m²

Wohnbauland liegt in dieser Auswertung bei 255 €/m². Der Gemeinde-Median umfasst alle Nutzungsarten, also auch Acker, Gewerbe, Mischnutzung oder Wald.

Verteilung nach Wert-Klasse · Anteil der 16 Zonen

unter 150 €50 %
150–350 €43,8 %
350–700 €6,3 %
700–1.200 €0 %
1.200–2.500 €0 %
über 2.500 €0 %

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 16 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Daten Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, Lizenz nur nach Genehmigung der Quelle.Quelle öffnenBORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

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Nutzungsarten in Hügelsheim

Mehrere Nutzungsarten prägen die Bodenrichtwerte in Hügelsheim gemeinsam.

Wohnen8 Zonen · 50 %255 €/m²
Mischnutzung3 Zonen · 18,8 %235 €/m²
Gewerbe2 Zonen · 12,5 %123 €/m²
Acker1 Zone · 6,3 %2,8 €/m²
Grünland1 Zone · 6,3 %1 €/m²
Einordnung im Landkreis Rastatt anzeigen

Einordnung im Landkreis Rastatt

Die Einordnung in Hügelsheim im Landkreis Rastatt: Rang 12 von 23 nach Median-Bodenrichtwert.

Hügelsheim

158 €/m²

Gemeinde-Median

Rastatt

150 €/m²

Median Landkreis

Abweichung

+5 %

über dem Kreisniveau

Vergleichbare Gemeinden im Landkreis Rastatt anzeigen

Vergleichbare Gemeinden im Landkreis Rastatt

Verglichen werden Gemeinden im Landkreis Rastatt mit einem von Grundradar berechneten Bodenrichtwert-Median. Sie müssen nicht angrenzen. Unmittelbar angrenzende Gemeinden stehen unter „Angrenzende Gemeinden“.

Angrenzende Gemeinden anzeigen
Datenstand und Quelle anzeigen

Datenstand und Quelle

Der Bodenrichtwert-Datenstand in Hügelsheim nutzt Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zum Stichtag 01.01.2026. Die Lizenzlage lautet nicht ausgewiesen; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Karte

Richtwertzone für Hügelsheim am konkreten Grundstück prüfen

Die Gemeinde-Seite fasst 16 Zonenzusammen. Maßgeblich bleibt die Zone an der Adresse oder am Flurstück.

Datenstand und Quelle

Quelle
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Zonen
16 Richtwertzonen
Landesquelle öffnen

Der direkte Landesdienst kann zusätzliche Zonenattribute, Kartenlayer oder Nutzungsarten ausweisen. Grundradar fasst die veröffentlichten Werte für Vergleich, Suche und Rechner zusammen.

Für eine erste Orientierung zu Schutzgebieten nutzen Sie die Naturschutz-Prüfung. Sie bleibt bewusst die einzelne Fachfrage zu NSG, LSG und FFH.

Grundsteuer-Hebesatz in Hügelsheim anzeigen

Grundsteuer-Hebesatz in Hügelsheim

Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Hügelsheim

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² und den medianen Bodenrichtwert für Wohnbauland in dieser Gemeinde.

BW Bodenwertmodell

Hebesatz B und Quelle öffnen
Hebesatz B
265 %

Auf der Grundsteuerseite finden Sie den Hebesatz B, das Datenjahr und die Quelle für die Gemeinde.

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Häufige Fragen zu Hügelsheim anzeigen

Häufige Fragen zu Hügelsheim

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Hügelsheim

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Hügelsheim?

Der von Grundradar berechnete Median-Bodenrichtwert beträgt in Hügelsheim 255 €/m² für Wohnbauland. Grundlage sind die veröffentlichten Richtwertzonen. Herausgebende Stelle: Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, Stichtag 01.01.2026. Die Auswertung dient zu Informationszwecken. Maßgeblich ist die Originalveröffentlichung: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Hügelsheim?

Die Bodenrichtwert-Auswertung in Hügelsheim stützt sich auf eine Zonenzahl von 16.

Welche Nutzungsart ist in Hügelsheim am häufigsten vertreten?

Am häufigsten sind in Hügelsheim Richtwertzonen der Nutzungsart Wohnen. Der ausgewiesene Median fasst alle Nutzungsarten zusammen.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Hügelsheim einzuordnen?

Im Vergleich mit dem Landkreis Rastatt (150 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Hügelsheim bei 158 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.

Was lässt sich bei wenigen Richtwertzonen in Hügelsheim belastbar sagen?

Mit 16 Richtwertzonen in Hügelsheim bleibt der Median eine Orientierung, denn für eine belastbare Spanne reichen die veröffentlichten Zonen nicht. Den Wert für ein bestimmtes Grundstück zeigt die Richtwertzone des Grundstücks bei Gutachterausschüsse Baden-Württemberg.

Methodik und Rechtsgrundlage anzeigen

Methodik und Rechtsgrundlage

Auf Gemeindeebene setzt der nach § 192 BauGB zuständige Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte gemäß § 196 BauGB fest; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.

Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Dominante Nutzungsart: Wohnen. Stichtag: 01.01.2026. Quelle: BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW.

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg im Überblick · Quellen und Lizenzen

Vor der Preisverhandlung

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