198,96 €/m² im Bundesdurchschnitt
50,17 €/m² im Bundesdurchschnitt
bis 30 % bei erstmaliger Erschließung, sonst bis 10 %
zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf
Verwandte Ratgeber
- § 3 ImmoWertV: Entwicklungszustände – Flächen der Land- oder Forstwirtschaft, Bauerwartungsland, Rohbauland, baureifes Land und sonstige Flächen.
- § 1 BauGB: Aufgabe der Bauleitplanung – Abs. 3 Satz 1 Pflicht der Gemeinde zur Planung, soweit erforderlich; Satz 2 kein Anspruch auf Bauleitpläne, auch nicht durch Vertrag.
- § 58 BauGB: Flächenbeitrag in der Umlegung – Bis zu 30 Prozent der eingeworfenen Fläche in erstmals erschlossenen Gebieten, sonst bis zu 10 Prozent.
- § 133 BauGB: Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht – Erschließungsbeitrag erst, wenn das Grundstück bebaut oder gewerblich genutzt werden darf.
- § 23 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte – Zehn Jahre zwischen Anschaffung und Veräußerung bei Grundstücken, Ausnahme für eigene Wohnzwecke, Freigrenze in Abs. 3.
- § 25 GrStG: Festsetzung des Hebesatzes – Abs. 5 gesonderter Hebesatz für baureife, unbebaute Grundstücke in bestimmten Gebieten (Grundsteuer C).
- Statistisches Bundesamt: Kaufwerte für Bauland 2020 – Bundesdurchschnitt 2020: baureifes Land 198,96 €/m², Rohbauland 50,17 €/m².
