Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Die zuständige Bauaufsichtsbehörde; in Niedersachsen nennt das Verfahren Zweck, Behörde und die Unterlagen, die zur Beurteilung der Frage nötig sind.
- Quelle: 5
- Prüfen
- Welche einzelne Frage über den Kauf entscheidet, etwa ob ein Wohnhaus an dieser Stelle zulässig ist oder wie viel Grundfläche der Plan zulässt.
- Quellen: 1, 3
- Unterlage
- Die Beschreibung des Vorhabens mit der konkreten Frage; je nach Land und Fall muss eine Person beteiligt werden, die Bauvorlagen einreichen darf.
- Quelle: 5
- Zeitpunkt
- Vor der Unterschrift beim Notar, solange die Antwort die Kaufentscheidung noch beeinflussen kann.
- Quelle: 5
- Rechtsgrundlage
- Die gestellte Frage beurteilt die Behörde nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) im Plangebiet, nach § 34 BauGB im Innenbereich und nach § 35 BauGB im Außenbereich; Ausnahmen und Befreiungen regelt § 31 BauGB. Das Verfahren für Bauvoranfrage und Vorbescheid steht in der Bauordnung des Landes.
- Quellen: 1, 2, 3, 4, 5
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