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Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Deutschland 2026 — 250 €/m²

Aktuelle Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Deutschland 2026: Median 250 €/m² aus 175.047 Wohnzonen über 15 Bundesländer. Stichtage variieren.

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden in einer Bodenrichtwertzone, ausgewiesen in Euro je Quadratmeter und veröffentlicht nach § 196 BauGB. Die Gutachterausschüsse leiten ihn mindestens alle zwei Jahre aus der Kaufpreissammlung ab. Bundesweit liegt der Median für Wohnbauflächen bei 250 €/m² aus 175.047 amtlichen Wohnzonen über 15 Länder (Datenstände je Land 2024–2026); je nach Land reicht der Wert von 45 €/m² in Sachsen-Anhalt bis 652 €/m² in Hamburg. Die Grundformel lautet Bodenwert = Bodenrichtwert × Fläche. Tatsächliche Grundstückspreise weichen in nachgefragten Lagen 50 bis 200 Prozent ab, weil Zuschnitt, Erschließung und Baurecht einfließen. Der Bodenrichtwert ist ein statistischer Referenzwert, kein individueller Marktpreis.

Zuletzt aktualisiert am 24.05.2026 · Letzte fachliche Prüfung am 24.05.2026

Kurzüberblick

  • Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter, kein individueller Kaufpreis.
  • Rechtsgrundlage ist § 196 BauGB; § 13 ImmoWertV definiert das typische Bodenrichtwertgrundstück je Zone.
  • Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre, in vielen Ländern jährlich; Stichtag immer mit ausweisen.
  • Bundesweiter Median für Wohnbauflächen 250 €/m² über 15 Länder; Spannweite 45 €/m² (Sachsen-Anhalt) bis 652 €/m² (Hamburg, Zonen-Splitting beachten).
  • Der tatsächliche Grundstückspreis weicht in nachgefragten Lagen 50 bis 200 Prozent vom Bodenrichtwert ab; in entspannten Lagen liegt er teils darunter.
  • Bayern liefert maschinenlesbare Exporte nur über sein gebührenpflichtiges Landesportal; einzelne Lagen sind über BORIS-Bayern kostenfrei abrufbar und in dieser Übersicht nicht aggregiert.

Der höchste deutsche Bodenrichtwert für Wohnbauland liegt bei 1.150 €/m² in Bad Homburg im Taunus, der niedrigste bei 10 €/m² in der Gemeinde Ruhner Berge in Mecklenburg-Vorpommern. Faktor 115 trennt die beiden amtlich veröffentlichten Extreme, beide mit Stand 2026. Diese Spreizung ist kein Statistik-Artefakt, sondern Realität deutscher Bodenmärkte. Wer ein Grundstück kauft, beerbt oder bewertet, braucht ein klares Bild vom Bodenrichtwert als amtlichem Lagewert und vom Grundstückspreis als tatsächlich gezahltem Marktpreis. Beides ist verwandt, aber nicht dasselbe.

Diese Übersicht führt durch die rechtliche Grundlage nach § 196 BauGB, die Arbeit der Gutachterausschüsse, die 16 Bundesländer im direkten Vergleich und die wichtigsten Lagefaktoren, die den Quadratmeterpreis am Ende nach oben oder unten verschieben. Die Datenbasis stammt aus 388.491 amtlichen Richtwertzonen über 15 Bundesländer; Bayern liefert maschinenlesbare Bodenrichtwert-Exporte derzeit nur über das gebührenpflichtige Landesportal und ist deshalb in dieser Auswertung nicht aggregiert. Eine kostenfreie Einzelabfrage je Lage bleibt dort über BORIS-Bayern möglich. Für die kompakte Definition empfehlen wir parallel den Kurzleitfaden zum Bodenrichtwert; die Bodenrichtwert-Übersicht liefert die regionalen Detailwerte.

Rechts- und Datenbasis

§ 192 BauGB, § 193 BauGB, § 195 BauGB, § 196 BauGB, § 5 ImmoWertV, § 13 ImmoWertV, § 14 ImmoWertV, BelWertV

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Bodenrichtwert und Grundstückspreis: der Unterschied

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb einer Bodenrichtwertzone, ausgewiesen in Euro je Quadratmeter. Veröffentlicht wird er nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB) durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Er bezieht sich auf ein typisches Grundstück der jeweiligen Zone und nicht auf Ihr konkretes Flurstück. Genau diese Abstraktion ist gewollt: Der Wert soll Vergleichbarkeit über viele Lagen schaffen, nicht den einzelnen Kaufpreis abbilden.

Der Grundstückspreis dagegen ist der Betrag, den eine Käuferin oder ein Käufer tatsächlich zahlt. Er entsteht aus Angebot und Nachfrage, Zuschnitt, Baurecht, Erschließungszustand, Verhandlungsgeschick und vielen weiteren Faktoren. Zwei Grundstücke in derselben Bodenrichtwertzone können sich im Marktpreis um den Faktor zwei oder drei unterscheiden, ohne dass der Bodenrichtwert daran etwas ändert. Wer beide Begriffe sauber trennt, vermeidet typische Fehlannahmen bei Kauf, Erbschaft, Schenkung oder Grundsteuererklärung.

Für die professionelle Einordnung gilt: Der Bodenrichtwert ist ein statistischer Referenzwert, kein individueller Marktpreis. Banken, Finanzämter, Gutachterausschüsse und Notariate nutzen ihn als Ausgangsgröße, nicht als Endergebnis. Wer den Bodenrichtwert mit dem späteren Verkehrswert verwechselt, riskiert sowohl beim Kauf als auch bei steuerlichen Verfahren spürbare Korrekturen.

Vergleich Bodenrichtwert versus Grundstückspreis nach Bezug, Quelle, Rechtsgrundlage, Datenbasis, Charakter und Verwendung
Quelle: § 196 BauGB, § 13 ImmoWertV, § 433 BGB. Eigene Darstellung, Stand 24.05.2026.
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Wie der Gutachterausschuss den Bodenrichtwert ermittelt

Die rechtliche Mechanik ist im Baugesetzbuch geregelt. Nach § 192 BauGB werden die Gutachterausschüsse als unabhängige Einrichtungen gebildet, in der Regel pro Landkreis oder kreisfreier Stadt. Die zentrale Datenquelle ist die Kaufpreissammlung nach § 195 BauGB: Jeder beurkundete Kaufvertrag über ein Grundstück wird vom Notariat an den Ausschuss übermittelt und dort systematisch ausgewertet.

§ 193 BauGB beschreibt die Aufgaben des Ausschusses, insbesondere Verkehrswertgutachten und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte selbst ist eigenständig in § 196 BauGB geregelt: Der Ausschuss bildet flächendeckend Richtwertzonen, in denen die wertbeeinflussenden Merkmale weitgehend übereinstimmen. Innerhalb einer solchen Zone wird ein typisches Bodenrichtwertgrundstück definiert, dessen Eigenschaften § 13 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschreibt. Dazu gehören Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand sowie Bodenrichtwertgrundstücksgröße und -tiefe. Erst aus dem Zusammenspiel dieser Merkmale ergibt sich der veröffentlichte Wert.

Die Aktualisierung erfolgt mindestens alle zwei Jahre, in den meisten Ländern jährlich zum 1. Januar oder zum 31. Dezember des Vorjahres. Veröffentlicht werden die Werte über die landesspezifischen Bodenrichtwert-Informationssysteme (BORIS) sowie über das bundesweite Portal BORIS-D. Der jeweilige Stichtag ist Teil der Veröffentlichung und Pflichtangabe für jede seriöse Auswertung. Wer einen Wert ohne Stichtag nennt, verliert die zeitliche Verankerung — und damit den Vergleichsmaßstab.

Hinweis

Drei Pflichtangaben für jede Auswertung

Zonennummer, Stichtag und Nutzungsart gehören zu jedem Bodenrichtwert. Ein nackter Eurobetrag ohne diese drei Angaben ist für Kauf, Steuer und Bank nicht belastbar.
Zeitleiste fünf Schritte von der Beurkundung des Kaufvertrags bis zur Veröffentlichung des Bodenrichtwerts im BORIS-Portal
Quelle: §§ 192, 193, 195, 196 BauGB; § 13 ImmoWertV. Eigene Darstellung, Stand 24.05.2026.
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Stichtag, Richtwertzone, Bodenrichtwertgrundstück: drei Pflichtbegriffe

Der Stichtag ist der Tag, auf den sich die Wertaussage bezieht. Üblich ist der 1. Januar eines Jahres. Wenn Sie zwei Grundstücke in unterschiedlichen Bundesländern vergleichen, müssen die Stichtage übereinstimmen oder zumindest transparent benannt werden. Ein Wert mit Stichtag 31.12.2022 und ein Wert mit Stichtag 01.01.2026 beschreiben unterschiedliche Marktphasen, selbst wenn beide formal aktuell wirken. Verzögerungen zwischen Stichtag und Veröffentlichung sind die Regel, nicht die Ausnahme.

Die Bodenrichtwertzone fasst Lagen mit weitgehend übereinstimmenden wertbeeinflussenden Merkmalen zusammen. Innerhalb einer Gemeinde gibt es typischerweise mehrere Zonen für Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Gewerbeflächen, landwirtschaftliche Flächen und Sonderlagen. Ein Grundstück, das exakt auf einer Zonengrenze liegt, kann zwei unterschiedliche Richtwerte berühren — ein in der Praxis häufiges Streitthema bei Grundsteuererklärungen.

Das Bodenrichtwertgrundstück nach § 13 ImmoWertV ist die methodische Klammer: Es beschreibt das fiktive Standardgrundstück, dessen Eigenschaften dem Richtwert zugrunde liegen. Weicht Ihr konkretes Grundstück in Größe, Tiefe, Erschließung oder Nutzbarkeit ab, sind Zu- oder Abschläge erforderlich. Die ImmoWertV nennt diese Anpassung Umrechnung; sie ist kein Aufschlag aus dem Bauch heraus, sondern ein methodisch dokumentierter Schritt.

Die kartografische Darstellung der Richtwertzonen regelt § 14 ImmoWertV. Die Länder veröffentlichen sie als Bodenrichtwertkarte über ihre BORIS-Portale; daraus ergibt sich die Zonennummer, die jede belastbare Auswertung mitführen sollte.

Drei Pflichtbegriffe der Bodenrichtwert-Auswertung: Stichtag, Richtwertzone, Bodenrichtwertgrundstück
Quelle: § 196 BauGB, § 13 und § 14 ImmoWertV. Eigene Darstellung, Stand 24.05.2026.
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16 Bundesländer im Vergleich: Median, Spannweite, Stichtag

Die untenstehende Tabelle zeigt für Wohnbauflächen den Median, das 10er- und 90er-Perzentil sowie die Zahl ausgewerteter Richtwertzonen für 15 Bundesländer. Bayern liefert maschinenlesbare Bodenrichtwert-Exporte ausschließlich über das gebührenpflichtige Landesportal BORIS-Bayern und ist deshalb in dieser Aggregation nicht enthalten; eine Einzelabfrage je Lage bleibt dort kostenfrei möglich. Die Reichweite der Landesmediane reicht von 45 €/m² in Sachsen-Anhalt bis 652 €/m² in Hamburg, eine Spreizung um den Faktor vierzehn. Hamburgs hohe Zonenzahl ist allerdings ein Splitting-Artefakt der dortigen Datenstruktur und nicht direkt mit Flächenländern vergleichbar.

Innerhalb der Länder fallen die Unterschiede noch deutlicher aus. In Berlin spannt sich das mittlere Achtzigprozent-Band der 827 Wohnbauzonen von 400 €/m² (P10) bis 2.400 €/m² (P90); einzelne Zonen erreichen Extremwerte bis 12.000 €/m². In Nordrhein-Westfalen verläuft das gleiche Band der 33.466 Wohnbauzonen zwischen 80 und 510 €/m², in Hessen zwischen 40 und 900 €/m² bei einzelnen Spitzenzonen am Main bis 8.500 €/m². Die hohe Zahl ausgewiesener Zonen ist ein Indiz für die Granularität der Datenbasis, nicht für die Schwankungsbreite des Marktes.

Die Stichtage variieren bewusst zwischen den Ländern und sind in der Spalte Datenstand transparent ausgewiesen. Bei einem länderübergreifenden Vergleich sollten Sie deshalb nicht nur den Eurobetrag, sondern auch den Datenstand prüfen. Sachsen-Anhalt veröffentlicht zum 01.01.2026, Hessen liefert turnusgemäß zum 01.01.2024, Hamburg arbeitet mit dem Datenstand 01.01.2025. Die regionalen Detailseiten zeigen Zone, Stichtag und Nutzungsart immer im Verbund.

Säulendiagramm Wohnen-Median Bodenrichtwert für 15 Bundesländer von Hamburg 652 bis Sachsen-Anhalt 45 Euro pro Quadratmeter
Quelle: grundradar.de auf Basis amtlicher BORIS-Daten (15 Länder, Datenstände 2024–2026). Hamburg attributweise Zonen-Splitting, Bayern nicht enthalten. Stand 24.05.2026.
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Warum die Bundesländer beim Bodenwert so weit auseinanderliegen

Die Spreizung ist kein Datenartefakt, sondern Ausdruck der ökonomischen Geografie. Die Rhein-Main-Achse mit Frankfurt, Bad Homburg, Wiesbaden, Mainz und Darmstadt zählt seit Jahrzehnten zu den teuersten Bodenmärkten Deutschlands. Acht der zehn teuersten Gemeinden bei Wohnbauflächen liegen in Hessen, dazu Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen. Treiber sind Arbeitsmarkt, Infrastruktur, eingeschränkte Flächenausweisung und Nachfragedruck.

Am anderen Ende stehen ländliche Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern wie Ruhner Berge, Kuhlen-Wendorf oder Vielank mit Medianwerten zwischen 10 und 14 €/m². Auch hier handelt es sich um amtlich veröffentlichte Werte, nicht um Schnäppchen-Inserate. Die Marienmünster in Ostwestfalen mit 15 €/m² zeigt, dass auch außerhalb des Ostens dünn besiedelte Räume mit schwacher Nachfrage und hoher Flächenausstattung niedrige Bodenpreise tragen.

Strukturell sichtbar wird die Spreizung an drei Faktoren: erstens der Lage zu Wirtschaftszentren und Pendlerachsen, zweitens der Knappheit baureifer Flächen, drittens der demografischen Entwicklung. Wo alle drei zugunsten der Nachfrage zeigen, steigen die Werte über mehrere Jahre kontinuierlich. Wo zwei oder drei Faktoren entgegenstehen, sinken sie nominal oder stagnieren. Der Bodenrichtwert folgt dieser Bewegung im Rhythmus der gesetzlichen Fortschreibung von mindestens zwei Jahren (§ 196 BauGB); aktuelle Marktbewegungen erscheinen mit entsprechendem Versatz in den veröffentlichten Werten.

Die Marktbeobachtung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigt diese Dynamik bundesweit. Aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse entstehen jährlich Indizes, die die Bewegung im Baulandmarkt verfolgen. Für die Einordnung Ihrer Region ist die Kombination aus aktuellem Bodenrichtwert, mehrjähriger Veränderungsreihe und lokaler Nachfrage- und Bevölkerungsentwicklung der belastbarste Rahmen. Eine Momentaufnahme ohne Trendbetrachtung kann täuschen — besonders in Märkten, die sich gerade abkühlen oder neu beleben.

Drei strukturelle Treiber der Bodenpreis-Spreizung zwischen Bundesländern: Wirtschaftslage, Flächenknappheit, Demografie
Quelle: BBSR Wohnungs- und Immobilienmarktbeobachtung 2026, bbsr.bund.de, Stand 24.05.2026.
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Was den Quadratmeterpreis im Einzelfall verschiebt

Der Bodenrichtwert beschreibt das Standardgrundstück seiner Zone. Die Realität weicht regelmäßig ab. Die wichtigsten Korrekturgrößen sind Größe und Zuschnitt, Erschließungszustand, planungsrechtliche Nutzbarkeit, Bodenbeschaffenheit, Lasten im Grundbuch sowie Lage innerhalb der Zone. Ein langgestrecktes Grundstück mit Hanglage und schmaler Zufahrt erreicht selten den vollen Richtwert; ein gut geschnittenes Eckgrundstück mit voll erschlossener Lage kann ihn deutlich übersteigen.

Der Erschließungszustand ist häufig ein Streitpunkt. Einige Gutachterausschüsse weisen den Richtwert für erschließungsbeitragsfreie Lagen aus, andere für erschließungsbeitragspflichtige. Aus der Veröffentlichung des Ausschusses geht hervor, welche Variante gilt. Wer ohne diese Klärung pauschal multipliziert, rechnet Erschließungsbeiträge entweder doppelt oder gar nicht ein — beides verzerrt die Kaufentscheidung.

Planungsrechtlich entscheidet der Bebauungsplan oder die Einordnung nach § 34 BauGB (Innenbereich) bzw. § 35 BauGB (Außenbereich) über die zulässige Nutzung. Der Entwicklungszustand nach § 5 ImmoWertV (Bauerwartungsland, Rohbauland, baureifes Land) wirkt zusätzlich zur Nutzungsart auf den Wert; Bauerwartungsland und Außenbereichsgrundstücke werden in eigenen Klassen ausgewiesen und liegen deutlich unter vergleichbaren Wohnbau-Lagen, weil ihre Bebaubarkeit unsicher oder ausgeschlossen ist. Belastungen wie Baulasten, Wegerechte oder Altlasten reduzieren den Wert weiter; sie sind nicht aus dem Exposé erkennbar, sondern erst aus Grundbuchauszug und Baulastenverzeichnis.

Hinweis

Plausibilitätsprüfung vor dem Notartermin

Wenn der angebotene Kaufpreis mehr als 100 Prozent über dem aktuellen Bodenrichtwert liegt, sollten Sie die Abweichung erklären können. Lagezuschlag, Bestand, Marktphase oder Verhandlungsdruck sind mögliche Ursachen — eine fehlende Erklärung ist ein Warnsignal.
Sechs Korrekturfaktoren für den Grundstückspreis: Zuschnitt, Erschließung, Baurecht, Entwicklungszustand, Bodenbeschaffenheit, Grundbuch-Lasten
Quelle: §§ 5 und 13 ImmoWertV, §§ 34 und 35 BauGB. Eigene Darstellung, Stand 24.05.2026.
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Warum der Bodenrichtwert nicht der Verkaufspreis ist

Die Verwechslung passiert häufig: Der Bodenrichtwert wird mit der Grundstücksfläche multipliziert, und das Ergebnis wird als Kaufpreis interpretiert. Diese Rechnung liefert eine erste Größenordnung, ist aber kein belastbarer Marktwert. Der Bodenrichtwert selbst ist ein zonaler Statistikwert, abgeleitet aus den beurkundeten Kaufpreisen der Kaufpreissammlung; er nimmt weder den heutigen Angebotsdruck noch die konkreten Eigenschaften Ihres Grundstücks vorweg.

In der Praxis liegen tatsächliche Kaufpreise in nachgefragten Lagen 50 bis 200 Prozent über dem aktuellen Bodenrichtwert, in entspannten Lagen auch unter dem Wert. Der Stichtag-Verzug von ein bis zwei Jahren zwischen Datenerfassung und Veröffentlichung erklärt einen Teil dieser Diskrepanz, vor allem in steigenden Märkten. Banken berücksichtigen diesen Effekt bei der Beleihung; Finanzämter berücksichtigen ihn bei Erbschaft- und Schenkungsteuer nur in den engen Grenzen des Bewertungsgesetzes.

Für die saubere Trennung lohnt sich ein Blick auf den Kurzleitfaden Was ist der Bodenrichtwert. Er erklärt in komprimierter Form, warum aus einem statistischen Lagewert kein automatischer Kaufpreis wird. Wenn Sie für ein konkretes Grundstück eine Größenordnung brauchen, hilft der Rechner Grundstückswert ermitteln bei der ersten Einordnung. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten liefert ein bestellter Sachverständiger oder der Gutachterausschuss auf Antrag.

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Wie Sie den Bodenrichtwert bei Kauf, Steuer und Bank nutzen

Beim Grundstückskauf hat der Bodenrichtwert drei Funktionen: Er ordnet das Angebot in das lokale Preisniveau ein, er liefert eine Verhandlungsbasis und er warnt vor extremen Abweichungen nach oben oder unten. Ein Kaufpreis, der deutlich über dem Richtwert liegt, kann durch Bestand, Lage oder Marktphase gerechtfertigt sein; er sollte aber begründbar bleiben. Ein Kaufpreis weit unter dem Richtwert verlangt umgekehrt die Klärung, welche Risiken oder Lasten den Wert mindern.

Bei der Grundsteuer ab 2025 hängt die Bewertung im Bundesmodell unter anderem vom Bodenrichtwert ab. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen nutzen eigene Landesmodelle, in denen der Bodenrichtwert anders gewichtet wird oder nicht direkt einfließt. Wer in einem Bundesmodell-Land lebt, sollte den im Grundsteuerportal hinterlegten Wert auf Zonennummer, Stichtag und Nutzungsart prüfen. Abweichungen zwischen Hauptnutzung und Richtwertzone (etwa bei einem Mehrfamilienhaus in einer EFH-Zone) sind ein typischer Einspruchsgrund. Mehr zur Reform finden Sie im Ratgeber Grundsteuerreform 2025; den Hebesatz Ihrer Gemeinde liefert die Grundsteuer-Hebesatz-Übersicht nach Gemeinde oder direkt der Grundsteuer-Hebesatz-Rechner.

Bei der Baufinanzierung verwendet die Bank den Beleihungswert nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV, ergangen auf Grundlage von § 16 PfandBG), nicht den Bodenrichtwert direkt. Der Richtwert dient ihr aber als Plausibilitätsanker. Liegt der vereinbarte Kaufpreis deutlich über dem Bodenrichtwert plus üblichem Lagezuschlag, prüft die Bank intensiver; bei Abweichungen unter dem Richtwert sucht sie nach möglichen Wertminderern. Wer das vorher weiß, geht besser vorbereitet ins Kreditgespräch.

Drei-Spalten-Vergleich Anwendung des Bodenrichtwerts in Kaufverhandlung, Grundsteuer 2025 und Baufinanzierung
Quelle: § 196 BauGB, BelWertV in Verbindung mit § 16 PfandBG, Grundsteuergesetz. Eigene Darstellung, Stand 24.05.2026.
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Grenzen, Streitfälle und häufige Missverständnisse

Gegen die Festsetzung eines Bodenrichtwerts gibt es kein direktes Rechtsmittel. Der Wert ist eine fachliche Ableitung des Gutachterausschusses, kein Verwaltungsakt im engeren Sinn. Wer eine deutliche Abweichung geltend machen will, kann ein Gegengutachten in Auftrag geben; in steuerlichen Verfahren akzeptieren Finanzämter Abweichungen ab einer Größenordnung von rund 30 Prozent. Für die Wirkung im laufenden Veranlagungsjahr sind Fristen zu beachten, die je nach Land und Verfahren unterschiedlich sind.

Die BORIS-Portale der Länder unterscheiden sich technisch erheblich. Die offizielle Auskunft des Gutachterausschusses Berlin etwa weist darauf hin, dass die Adresssuche ohne den Zusatz Straße oder Str. zuverlässiger funktioniert. Anwender berichten regelmäßig, dass die Adresssuche bei kurzen Straßennamen oder Bindestrich-Schreibweisen versagt; in solchen Fällen hilft die direkte Auswahl über die Kartenansicht.

Mehrfachzonen, Privatstraßen, Wald- und Grünanteile sowie Hanglagen produzieren typische Konflikte mit dem Bodenrichtwert. Wenn ein Grundstück mehrere Zonen berührt, ist eine flächenanteilige Aufteilung erforderlich. Liegt ein Teilbereich außerhalb der Bauland-Richtwertzone (etwa anschließender Wald oder Grünland), gilt für diesen Teil ein deutlich niedriger Wert oder gar kein veröffentlichter Richtwert. Bei der Grundsteuererklärung sind solche Sachverhalte explizit auszuweisen — eine pauschale Anwendung des höchsten Werts ist häufig angreifbar.

Ein häufig übersehener Sonderfall ist die Bodenrichtwertangabe für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Die Werte liegen typischerweise unter einem Euro je Quadratmeter und sind in vielen Portalen nur eingeblendet, wenn die Filteransicht aktiv geschaltet wird. Wer ein Mischgrundstück mit Bauland-, Wald- oder Ackerlandanteilen bewertet, sollte die jeweilige Nutzungsart pro Teilfläche separat ausweisen. Die Übernahme eines einzigen Bauland-Werts auf das gesamte Grundstück führt regelmäßig zu überhöhten Steuerbasen und entsprechend angreifbaren Bescheiden.

Fünf typische Streitfälle bei Anwendung des Bodenrichtwerts: Zonengrenze, Mehrfachnutzung, EFH-Zone für Mehrfamilienhaus, Privatstraße mit Grünfläche, BORIS-Adresssuche
Quelle: frag-einen-anwalt.de Q-und-A-Korpus 2022–2026, Berlin.de Gutachterausschuss FAQ, grundradar.de Analyse, Stand 24.05.2026.
Ratgeber

So nutzen Sie Bodenrichtwert und Grundstückspreise für Ihre Kaufentscheidung

In der Praxis hat sich ein vierstufiges Vorgehen bewährt. Erstens: Bodenrichtwert für die konkrete Lage abrufen, mit Zonennummer, Stichtag und Nutzungsart dokumentieren. Zweitens: Mit dem typischen Bodenrichtwertgrundstück der Zone vergleichen — passen Größe, Zuschnitt, Erschließung und Nutzbarkeit, oder gibt es Abweichungen, die einen Zu- oder Abschlag rechtfertigen? Drittens: Den so eingeordneten Bodenwert dem geforderten Kaufpreis gegenüberstellen und eine schlüssige Erklärung für die Differenz formulieren.

Viertens: Den Wert in den Kontext der laufenden Kosten setzen. Dazu gehören Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Erschließungsbeiträge und die spätere Grundsteuer. Für eine erste Bandbreite reichen die kostenlosen Rechner Grunderwerbsteuer und Grundsteuer-Hebesatz. Eine vollständige Methodikbeschreibung finden Sie unter Methodik; die Quellenübersicht listet die ausgewerteten amtlichen Datenquellen je Bundesland.

Wer mehrere Grundstücke parallel prüft, sollte die vier Schritte konsequent für jedes durchlaufen und die Ergebnisse in einer einfachen Tabelle erfassen. Aus der Gegenüberstellung wird sichtbar, welches Angebot tatsächlich preislich attraktiv ist und welches nur scheinbar günstig wirkt. Der Bodenrichtwert ist dabei das stabile Vergleichsmaß; der Grundstückspreis ist die individuelle Entscheidung.

Zeitleiste vier Schritte zur Kaufentscheidung: Richtwert abrufen, Vergleich umrechnen, Kaufpreis prüfen, Kostenrahmen ergänzen
Quelle: § 13 ImmoWertV, § 196 BauGB, GrEStG, GNotKG. grundradar.de Praxisempfehlung, Stand 24.05.2026.
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Methodik: Datenbasis, Auswertung, Grenzen

Datenbasis sind die amtlichen Bodenrichtwerte der 15 Bundesländer, die ihre BORIS-Daten in für unsere Pipeline lesbarer Form bereitstellen (15 von 16 Ländern, ohne Bayern). Die Werte stammen direkt aus den landesseitigen Diensten der Gutachterausschüsse über WFS-Schnittstellen, Open-Data-Pakete der Landesvermessungsämter oder formell freigegebene Datenexporte; Lizenzierung erfolgt überwiegend nach DL-DE/BY-2.0 und GeoNutzV. Insgesamt fließen 388.491 preisführende Richtwertzonen über alle Nutzungsarten in den Datenbestand ein, davon 175.047 Wohnzonen. Die hier gezeigten Auswertungen filtern auf Wohnen, weil diese Klasse für den privaten Grundstückskauf die belastbarste Referenz ist. Die Gemeindeabdeckung beträgt 8.409 Gemeinden in 15 Ländern.

Die Auswertung erfolgt nach einer einheitlich kanonisierten Nutzungsart. Die unterschiedlichen Landestaxonomien (Berlin nutzt etwa eine andere Codierung als Brandenburg oder Hessen) werden über einen dokumentierten Mapper auf zehn Standardklassen normalisiert: Wohnen, Mischnutzung, Gewerbe, Industrie, Acker, Grünland, Wald, Weinberg, Sonder und Unbebaut. Die Tabelle in dieser Auswertung filtert ausschließlich auf die Klasse Wohnen, weil sie für den privaten Grundstückskauf die belastbarste Referenz ist. Detailregeln des Mappers sind in unserer Methodik dokumentiert.

Für jedes Bundesland berechnen wir Median, 10er-Perzentil und 90er-Perzentil über die Wohnzonen mit hinterlegtem Preis. Bei Bundesländern mit besonders feiner Zonengliederung (vor allem Hamburg mit pro Zonenattribut aufgesplitteten Mehrfachzeilen) sind die Zonenzahlen relativ zu anderen Ländern höher; die zeilenweise Medianbildung bleibt dort technisch korrekt, ein direkter Ranking-Vergleich der Landesmediane zwischen Hamburg und Flächenländern ist aber nur eingeschränkt belastbar. Eine flächengewichtete Variante wäre methodisch sauberer und ist als Folgeauswertung vorgesehen; für die hier gezeigte Lagepreis-Indikation wird vorerst die zeilenweise Berechnung verwendet.

Stichtage werden je Bundesland ausgewiesen und nicht vereinheitlicht. Diese Transparenz ist bewusst gewählt, weil eine künstliche Harmonisierung über unterschiedliche Marktphasen hinweg die Aussagekraft schwächen würde. Bayern bleibt aus dem aggregierten Datenbestand ausgeklammert, solange das Land maschinenlesbare Exporte nur über sein gebührenpflichtiges Landesportal anbietet; Einzelabfragen je Lage bleiben in BORIS-Bayern kostenfrei möglich. Sobald die Datenbereitstellung zu fairen Bedingungen freigegeben wird, schließen wir die Lücke. Ausführlichere Hinweise zur Datenqualität je Land finden Sie unter Datenquellen.

Ausgewertete Zonen (gesamt)
388.491
Davon Wohnen
175.047
Gemeinden abgedeckt
8.409
Länder abgedeckt
15 von 16
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Vergleich

Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen je Bundesland (Median, P10, P90, Zonen, Datenstand). Quelle: grundradar.de auf Basis der amtlichen BORIS-Daten, Stand 24.05.2026. * Hamburg liefert Zonen attributweise aufgesplittet; ein Vergleich der Zonen-Spalte zwischen Hamburg und Flächenländern ist nur eingeschränkt belastbar. Bayern liefert maschinenlesbare Exporte ausschließlich über das gebührenpflichtige Landesportal; Einzelabfragen je Lage bleiben kostenfrei.
BundeslandMedian €/m²P10 €/m²P90 €/m²Zonen (Wohnen)Datenstand
Baden-Württemberg70283991.472variiert (2019–2026)
Bayernnicht enthaltenLandesportal kostenpflichtig
Berlin6404002.40082701.01.2025
Brandenburg115254002.14401.01.2026
Bremen26815077125001.01.2026
Hamburg6522562.18984.797*01.01.2025
Hessen145409009.77601.01.2024
Mecklenburg-Vorpommern55162005.121variiert je Landkreis
Niedersachsen1003829015.81801.01.2026
Nordrhein-Westfalen2508051033.46601.01.2026
Rheinland-Pfalz150464728.70701.01.2026
Saarland105602003.55031.12.2024
Sachsen100375301.78401.01.2024
Sachsen-Anhalt45201504.21601.01.2026
Schleswig-Holstein150455001.13001.01.2024
Thüringen56272201.98901.01.2026
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Häufige Fragen

Was ist der Bodenrichtwert genau?

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb einer Bodenrichtwertzone, ausgewiesen in Euro je Quadratmeter. Er wird von den Gutachterausschüssen nach § 196 BauGB aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und bezieht sich auf ein typisches Grundstück der Zone, nicht auf Ihr konkretes [Flurstück](/glossar/flurstueck). Der Wert ist ein statistischer Referenzwert, kein individueller Marktpreis.

Wie wird der Bodenrichtwert ermittelt?

Die Gutachterausschüsse werten die Kaufpreissammlung nach § 195 BauGB aus. Auf dieser Basis bilden sie flächendeckend Richtwertzonen mit weitgehend übereinstimmenden wertbeeinflussenden Merkmalen. Für jede Zone wird ein typisches Bodenrichtwertgrundstück nach § 13 ImmoWertV definiert. Aus dem Zusammenspiel von Lage, Nutzungsart, Entwicklungszustand und Erschließung ergibt sich der veröffentlichte Wert.

Wie oft wird der Bodenrichtwert aktualisiert?

Der Bodenrichtwert wird mindestens alle zwei Jahre aktualisiert, wie es § 196 BauGB vorsieht. In den meisten Bundesländern erfolgt die Fortschreibung jährlich zum 1. Januar oder zum 31. Dezember des Vorjahres. Der jeweilige Stichtag ist Teil der amtlichen Veröffentlichung und sollte bei jeder Auswertung mit angegeben werden, weil ältere Werte ein anderes Marktumfeld abbilden als aktuelle.

Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?

Den Bodenrichtwert finden Sie über die BORIS-Portale der Bundesländer und über das bundesweite BORIS-D-Portal. Eine kompakte Übersicht je Bundesland, Landkreis und Gemeinde finden Sie auf der [Bodenrichtwert-Übersicht](/bodenrichtwert) von grundradar.de. Dort werden die amtlichen Werte mit Zone, Stichtag und Nutzungsart angezeigt; Bayern fehlt in der Aggregation, weil maschinenlesbare Exporte dort nur über ein gebührenpflichtiges Landesportal angeboten werden — einzelne Adressabfragen bleiben in BORIS-Bayern kostenfrei.

Ist der Bodenrichtwert der Kaufpreis?

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert, der Kaufpreis ist der individuell verhandelte Marktpreis. Beide hängen zusammen, weichen aber regelmäßig deutlich voneinander ab. In nachgefragten Lagen liegt der Kaufpreis häufig 50 bis 200 Prozent über dem Bodenrichtwert, in entspannten Lagen auch darunter. Den Unterschied erklärt der [Kurzleitfaden zum Bodenrichtwert](/ratgeber/was-ist-der-bodenrichtwert).

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Deutschland im Durchschnitt?

Der Bodenrichtwert für Wohnbauflächen liegt bundesweit bei einem Median von 250 €/m² (Datenstand 24.05.2026, Median der 15 Landesmediane). Werden alle 175.047 ausgewerteten Wohnzonen einzeln gleichgewichtet, ergibt sich ein höherer zeilenweiser Median von 350 €/m², weil zonenreiche Länder wie Hamburg und Nordrhein-Westfalen die Verteilung nach oben ziehen. Bayern ist in beiden Werten nicht enthalten, weil maschinenlesbare Exporte dort nur über ein gebührenpflichtiges Landesportal verfügbar sind.

Warum unterscheiden sich Bodenrichtwert und Verkehrswert?

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Durchschnitt für ein typisches Grundstück der Zone. Der Verkehrswert ist der individuelle Marktwert eines konkreten Grundstücks zu einem Stichtag, ermittelt durch ein Verkehrswertgutachten. Im Gutachten wird der Bodenrichtwert als Ausgangsgröße verwendet und durch Zu- und Abschläge an Größe, Zuschnitt, Erschließung, Baurecht und Lasten angepasst.

Wer setzt den Bodenrichtwert fest?

Den Bodenrichtwert setzen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte fest. Sie sind nach § 192 BauGB als unabhängige Einrichtungen gebildet, meist auf Ebene des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; ihre Aufgaben regelt § 193 BauGB. Geschäftsstelle und fachliche Leitung sind je nach Land beim Landratsamt, beim Vermessungsamt oder bei der Stadtverwaltung angesiedelt.

Was kostet ein Quadratmeter Grundstück in Deutschland?

Der Quadratmeterpreis hängt stark von Lage und Bundesland ab. Für Wohnbauflächen liegt der Bodenrichtwert-Median bundesweit bei 250 €/m². In Ballungsräumen sind 1.000 €/m² und mehr üblich (Frankfurt am Main, Düsseldorf, München, Hamburg, Berlin), in ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns liegen die Werte teils unter 20 €/m². Der tatsächliche Kaufpreis weicht regelmäßig deutlich vom Bodenrichtwert ab.

Welches Bundesland hat die höchsten Grundstückspreise?

Hamburg führt beim Bodenrichtwert-Median für Wohnbauflächen mit 652 €/m². Berlin folgt mit 640 €/m², Nordrhein-Westfalen liegt bei 250 €/m². Acht der zehn teuersten einzelnen Gemeinden liegen jedoch in Hessen, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet (Bad Homburg, Oberursel, Frankfurt am Main, Bad Soden am Taunus, Wiesbaden, Darmstadt). Bayern ist mangels offener Datenbereitstellung nicht enthalten; Hamburgs hohe Zonenzahl ist ein Splitting-Artefakt und nicht direkt mit Flächenländern vergleichbar.

Wie berechne ich den Bodenwert meines Grundstücks?

Die Grundformel lautet Bodenwert = Bodenrichtwert × Fläche. In der Praxis sind Zu- und Abschläge nach § 13 ImmoWertV erforderlich, wenn Ihr konkretes Grundstück vom typischen Bodenrichtwertgrundstück in Größe, Zuschnitt, Erschließung oder Nutzbarkeit abweicht. Der Rechner [Grundstückswert ermitteln](/grundstueckswert-ermitteln) führt durch diese Anpassung und liefert eine nachvollziehbare Bandbreite.

Kann ich den Bodenrichtwert kostenlos abfragen?

Ja, in 15 von 16 Bundesländern. Die Gutachterausschüsse veröffentlichen die Werte über die landesspezifischen BORIS-Portale unter den jeweiligen Lizenzbedingungen der Landesvermessungsbehörden (überwiegend DL-DE/BY-2.0 und GeoNutzV); ergänzend gibt es das bundesweite BORIS-D-Portal. Bayern bietet maschinenlesbare Exporte nur über sein gebührenpflichtiges Landesportal; Einzelabfragen je Lage bleiben dort kostenfrei. grundradar.de aggregiert die offenen Daten der 15 frei lizenzierten Länder und macht sie unter [Bodenrichtwerte Deutschland](/bodenrichtwert) durchsuchbar.

Was bedeutet der Stichtag beim Bodenrichtwert?

Der Stichtag ist der Tag, auf den sich die Wertaussage bezieht — meist der 1. Januar eines Jahres. Bodenmärkte verändern sich, deshalb beschreiben Werte mit unterschiedlichen Stichtagen unterschiedliche Marktphasen. Wer zwei Grundstücke aus verschiedenen Ländern vergleicht, sollte deshalb nicht nur den Eurobetrag, sondern auch den Stichtag prüfen. Ein nackter Wert ohne Stichtag ist für seriöse Vergleiche nicht belastbar.

Was tun, wenn der Bodenrichtwert für mein Grundstück falsch wirkt?

Gegen die Festsetzung eines Bodenrichtwerts gibt es kein direktes Rechtsmittel; der Wert ist eine fachliche Ableitung des Gutachterausschusses. Sie können aber bei deutlicher Abweichung ein Gegengutachten in Auftrag geben. In steuerlichen Verfahren akzeptieren Finanzämter Abweichungen ab einer Größenordnung von rund 30 Prozent. Bei Mehrfachzonen oder offensichtlichen Zuordnungsfehlern ist die Geschäftsstelle des Ausschusses der erste Ansprechpartner.

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Fazit

Bodenrichtwerte und Grundstückspreise gehören zusammen, sind aber nicht dasselbe. Der Bodenrichtwert liefert den amtlichen Lagewert nach § 196 BauGB, der Grundstückspreis spiegelt den tatsächlich gezahlten Marktpreis im individuellen Fall. Wer beide Größen sauber unterscheidet, gewinnt eine belastbare Grundlage für Kauf, Steuer, Erbschaft und Bankgespräch. Die Spreizung von 45 €/m² in Sachsen-Anhalt bis 652 €/m² in Hamburg zeigt: Ohne länder- und zonenspezifische Einordnung verliert jede Preisaussage ihren Maßstab. Mit Stichtag, Zone und Nutzungsart in der Hand wird aus einer Eurozahl ein nachvollziehbarer Vergleichswert — und aus dem Grundstückskauf eine kalkulierte Entscheidung.

Gut zu wissen

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