Glossar
Flächennutzungsplan: vorbereitende Bauleitplanung der Gemeinde
Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet in Grundzügen dar und ist Grundlage künftiger Bebauungspläne.
Aktualisiert am 24.05.2026 · Fachlich geprüft am 24.05.2026
Definition
Der Flächennutzungsplan, kurz F-Plan, stellt für das gesamte Gemeindegebiet die beabsichtigte Bodennutzung in Grundzügen dar. Er unterscheidet vor allem Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen sowie Flächen für Landwirtschaft, Wald, Verkehr und Gemeinbedarf.
Anders als der Bebauungsplan ist der F-Plan nicht parzellenscharf und entfaltet gegenüber einzelnen Bürgern keine unmittelbare Rechtswirkung. Er steuert die räumliche Entwicklung über lange Zeiträume und ist Grundlage für nachfolgende Bebauungspläne nach § 8 Abs. 2 BauGB.
Rechtsgrundlage
§ 5 BauGB regelt Aufgabe und Inhalt des Flächennutzungsplans. § 7 BauGB verpflichtet öffentliche Planungsträger, ihre raumbedeutsamen Planungen den Darstellungen des F-Plans anzupassen, sofern sie ihm nicht förmlich widersprochen haben.
Die Gemeinde beschließt den Plan als Satzung eigener Art. Wirksam wird er mit Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde und ortsüblicher Bekanntmachung nach § 6 BauGB. Darstellungstiefe und Planzeichen richten sich nach der Planzeichenverordnung.
Bedeutung für Käufer
Für Käufer ist der F-Plan ein Frühindikator. Liegt das Grundstück in einer Wohnbaufläche, kann später ein Bebauungsplan mit Wohnnutzung folgen. Ist die Fläche als Grünfläche oder landwirtschaftliche Fläche dargestellt, sinkt die Wahrscheinlichkeit für künftiges Baurecht deutlich.
Verlassen Sie sich nie allein auf den F-Plan. Maßgeblich für die Bebaubarkeit sind der Bebauungsplan, § 34 BauGB im Innenbereich oder § 35 BauGB im Außenbereich. Der F-Plan ersetzt diese Prüfung nicht, er ordnet sie in einen kommunalen Rahmen ein.
Verwandte Begriffe
- Glossar
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan regelt, was auf einem Grundstück gebaut werden darf und welche Festsetzungen zu beachten sind.
- Glossar
Baunutzungsverordnung
Die Baunutzungsverordnung definiert die Baugebietstypen und das zulässige Maß der baulichen Nutzung, auf das ein Bebauungsplan zurückgreift.
- Glossar
Außenbereich
Der Außenbereich nach § 35 BauGB erfasst Flächen außerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Bebauung ist dort nur privilegiert oder ausnahmsweise zulässig.
Quellen
GrundRadar verweist auf den Flächennutzungsplan der jeweiligen Gemeinde und übernimmt keine eigenen Darstellungen ohne belastbare xPlanung- oder Portalquelle.
