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Glossar

Flurstück: kleinste Buchungs- und Katastereinheit eines Grundstücks

Das Flurstück verbindet Kataster, Grundbuch, Karte und amtliche Grundstücksdaten. Vor dem Kauf zählen Nummer, Zuschnitt und Lage.

Aktualisiert am 25.04.2026 · Fachlich geprüft am 25.04.2026

Definition

Ein Flurstück ist die kleinste Fläche, die im Liegenschaftskataster zum aktuellen Fortführungsstand einzeln geführt wird. Ein rechtliches Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.

Das Flurstückskennzeichen verbindet Liegenschaftskarte, Liegenschaftskataster, Grundbuch und Fachverfahren der Verwaltung. Für Käufer ist wichtig, ob Flurstücksnummer, Gemarkung, Größe und Zuschnitt mit dem Angebot übereinstimmen.

Rechtsgrundlage

Katasterrecht und ALKIS-Datenbereitstellung sind Ländersache. Eigentümerdaten sind nicht frei publizierbar; Geometrien und Sachattribute können je nach Land offen, eingeschränkt oder gebührenpflichtig sein.

Das Grundbuch verweist auf das amtliche Verzeichnis. Für Eigentumsfragen bleibt das Grundbuch maßgeblich, für Lage, Zuschnitt und Flächengrenzen das Kataster.

Bedeutung für Käufer

Prüfen Sie Flurstücksnummer, Gemarkung, Größe und Zuschnitt gegen Kaufvertrag, Lageplan und Katasterauszug. Kleine Abweichungen können Zufahrt, Baurecht oder Teilung betreffen.

Bei mehreren Flurstücken sollten Sie klären, ob alle zusammen verkauft werden, ob Rechte nur einzelne Teile betreffen und ob eine Vereinigung oder Teilung geplant ist.

Verwandte Begriffe

Quellen

Grundradar zeigt ALKIS-basierte Flurstücksflächen erst, wenn die amtlichen Daten des jeweiligen Bundeslandes vorliegen und deren Lizenz geprüft ist.

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