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Glossar

Flurstück: kleinste Buchungs- und Katastereinheit eines Grundstücks

Das Flurstück verbindet Kataster, Grundbuch, Karte und viele amtliche Grundstücksdaten.

Aktualisiert am 25.04.2026 · Fachlich geprüft am 25.04.2026

Definition

Ein Flurstück ist die kleinste im Liegenschaftskataster geführte Flächeneinheit. Ein Grundstück im rechtlichen Sinn kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.

Die Flurstückskennzeichen verbinden Karte, Kataster, Grundbuch und viele Fachverfahren. Für Kaufinteressenten ist wichtig, ob die angebotene Fläche wirklich zu den genannten Flurstücken passt.

Rechtsgrundlage

Katasterrecht und ALKIS-Datenbereitstellung sind Ländersache. Eigentümerdaten sind nicht frei publizierbar; Geometrien und Sachattribute können je nach Land offen, eingeschränkt oder gebührenpflichtig sein.

Das Grundbuch verweist auf das amtliche Verzeichnis. Für Eigentumsfragen bleibt das Grundbuch maßgeblich, für Lage, Zuschnitt und Flächengrenzen das Kataster.

Bedeutung für Käufer

Prüfen Sie Flurstücksnummer, Gemarkung, Größe und Zuschnitt gegen Kaufvertrag, Lageplan und Katasterauszug. Kleine Abweichungen können Zufahrt, Baurecht oder Teilung betreffen.

Bei mehreren Flurstücken sollten Sie klären, ob alle zusammen verkauft werden, ob Rechte nur einzelne Teile betreffen und ob eine Vereinigung oder Teilung geplant ist.

Verwandte Begriffe

Quellen

GrundRadar aktiviert ALKIS-basierte Flurstücksflächen erst nach Live-Ingest und sauberer Lizenzprüfung je Bundesland.