grundradar

Glossar

Liegenschaftskataster: Inhalt, Auskunft und Grenzen

Liegenschaftskataster erklärt: Welche Angaben zu Flurstück, Fläche und Nutzung drinstehen und warum Eigentümerdaten ins Grundbuch gehören.

Aktualisiert am 24.05.2026 · Fachlich geprüft am 24.05.2026

Kurzantwort

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Register für Flurstücke, Gebäude, Lage, Grenzen, Fläche und tatsächliche Nutzung. Es erklärt, welches Grundstück gemeint ist; wem es gehört, steht dagegen im Grundbuch.

  • Für Kaufvertrag und Lageplan zählt die amtliche Flurstücksangabe aus dem Kataster.
  • Eigentümerdaten stehen nicht im Liegenschaftskataster, sondern im Grundbuch nach § 12 GBO.
  • Die amtliche Auskunft erhalten Sie beim Kataster- oder Vermessungsamt des jeweiligen Bundeslandes.

Definition

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis für Flurstücke, Gebäudeumrisse und tatsächliche Nutzung im Katasterbestand. Das Liegenschaftskataster führt Lage, Grenzen und Fläche zum jeweiligen Fortführungsstand und liefert die amtliche Grundlage für Lage, Zuschnitt und Grundstücksnachweis.

Die Länder führen die digitalen Daten im Standard ALKIS, dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem. Die Liegenschaftskarte, oft Flurkarte genannt, zeigt den Katasterbestand kartografisch. Prüfen Sie bei Auszügen immer den Stand der Auskunft.

Rechtsgrundlage

Führung und Bereitstellung des Katasters regeln die Vermessungs- und Katastergesetze der sechzehn Bundesländer. Zuständig sind die Landesvermessungsämter sowie Kataster- oder Vermessungsbehörden auf Landes- oder Kreisebene.

Nach § 2 Abs. 2 GBO knüpft das Grundbuch an das amtliche Verzeichnis der Grundstücke an; in der Praxis ist dies das Liegenschaftskataster. Eigentümerangaben stehen jedoch nicht im Kataster, sondern im Grundbuch.

Bedeutung für Käufer

Für Käufer liefert das Kataster die belastbaren Angaben zu Flurstücksnummer, Gemarkung, Lage und Fläche. Diese Werte sollten mit Kaufvertrag, Exposé und Lageplan abgeglichen werden, bevor der Notartermin angesetzt wird.

Nutzungsart, Gebäudeumrisse und Topografie aus dem Kataster geben Hinweise auf Bebauung, Zuschnitt und mögliche Konfliktpunkte. Verbindliche Aussagen zu Baurecht oder Eigentum ersetzen diese Angaben jedoch nicht.

Was steht im Liegenschaftskataster?

Das Kataster beschreibt das Grundstück als amtliches Vermessungsobjekt. Für Käufer ist es vor allem dann wichtig, wenn Exposé, Kaufvertrag, Lageplan oder Grundbuchangaben voneinander abweichen.

Typische Angaben im Liegenschaftskataster. Die konkrete Feldtiefe unterscheidet sich je Bundesland und Auskunftsprodukt.
AngabeWofür sie wichtig istGrenze der Aussage
Gemarkung, Flur, FlurstücksnummerIdentifiziert das Grundstück eindeutig in Vertrag, Karte und Behördenauskunft.Sagt nichts über Eigentümer, Kaufpreis oder Baurecht.
Fläche und GrenzverlaufZeigt amtliche Fläche und Lage des Flurstücks.Ersetzt keine Grenzfeststellung, wenn Grenzpunkte fehlen oder streitig sind.
LagebezeichnungHilft beim Abgleich mit Adresse, Lageplan und Exposé.Eine Adresse kann mehrere Flurstücke betreffen.
Tatsächliche NutzungGibt Hinweise auf Gebäude, Hof, Garten, Acker, Wald oder Verkehrsfläche.Ist keine Baugenehmigung und kein Bebauungsplan.
GebäudeumrisseZeigt, welche Gebäude im Kataster geführt werden.Sagt nichts über baurechtliche Legalität, Zustand oder Nutzbarkeit.

Eigentümer stehen nicht im Kataster

Eine häufige Fehlannahme lautet: Wer das Liegenschaftskataster öffnet, sieht den Eigentümer. Das stimmt für Deutschland nicht. Eigentümer, Belastungen, Grundschulden und Dienstbarkeiten stehen im Grundbuch.

Der Grundbuchzugang ist nach § 12 GBO beschränkt. Sie brauchen ein berechtigtes Interesse, etwa als Kaufinteressent mit Zustimmung des Eigentümers, als Notariat, Bank oder Behörde. Das Kataster hilft beim Grundstücksnachweis; das Grundbuch klärt die Rechtslage.

Achtung

Merksatz für Käufer

Das Kataster zeigt, welches Flurstück oder welche Flurstücke gemeint sind. Das Grundbuch weist Eigentum, Rechte und Belastungen nach. Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt.

Wie bekommen Sie eine amtliche Auskunft?

Die Auskunft läuft je nach Bundesland über das Landesvermessungsamt, das Katasteramt des Landkreises, ein Geoportal oder einen beauftragten Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI). Viele Länder bieten eine einfache Liegenschaftskarte oder Flurkarte online an; vollständige Auszüge können kostenpflichtig sein.

  1. Suchen Sie zuerst Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer aus Exposé, Kaufvertragsentwurf oder Grundbuchauszug.
  2. Öffnen Sie das Geoportal oder Katasteramt des Bundeslandes, in dem das Grundstück liegt.
  3. Fordern Sie eine Liegenschaftskarte, Flurkarte oder einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster an.
  4. Gleichen Sie Fläche, Lage und Flurstücksnummer mit Kaufvertrag, Lageplan und Grundbuchangaben ab.

Was bedeutet ALKIS?

ALKIS steht für Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem. Es ist das bundesweite Datenmodell, nach dem die Länder Flurstücke, Gebäude und tatsächliche Nutzungen digital führen.

Bundeseinheitliches Modell heißt nicht, dass jede öffentliche Auskunft gleich tief ist. Die Länder unterscheiden sich bei Lizenz, Gebühren, Online-Zugang, Detailfeldern und der Frage, welche Daten maschinenlesbar bereitstehen. Genau deshalb sollte eine Auskunft immer auf das zuständige Land und den konkreten Auszug bezogen werden.

Liegenschaftskataster, Grundbuch und Flurkarte im Vergleich

Die drei Begriffe werden oft vermischt, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.
BegriffHauptinhaltZuständigKäuferfrage
LiegenschaftskatasterFlurstücke, Grenzen, Fläche, Gebäude, tatsächliche Nutzung.Kataster- oder Vermessungsbehörde.Welches Grundstück liegt wo und wie groß ist es?
GrundbuchEigentümer, Rechte, Lasten, Grundschulden.Grundbuchamt beim Amtsgericht.Wer ist Eigentümer und welche Rechte lasten auf dem Grundstück?
Flurkarte / LiegenschaftskarteKartografische Darstellung aus dem Kataster.Kataster- oder Vermessungsbehörde.Wie liegt das Flurstück im Gelände und zu Nachbarflächen?

Häufige Fragen

Was steht im Liegenschaftskataster?

Im Liegenschaftskataster stehen Flurstücksnummer, Gemarkung, Lage, amtliche Fläche, Grenzen, Gebäudeumrisse und tatsächliche Nutzung. Der genaue Umfang hängt vom Bundesland und vom Auskunftsprodukt ab.

Stehen Eigentümer im Liegenschaftskataster?

Nein. Eigentümer stehen im Grundbuch, nicht im Liegenschaftskataster. Für Grundbucheinsicht brauchen Sie nach § 12 GBO ein berechtigtes Interesse.

Was ist der Unterschied zwischen Liegenschaftskataster und Flurkarte?

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Register. Die Flurkarte oder Liegenschaftskarte ist die kartografische Darstellung daraus.

Wie bekomme ich eine Liegenschaftskarte?

Sie erhalten die Liegenschaftskarte beim Kataster- oder Vermessungsamt des zuständigen Bundeslandes, häufig über ein Geoportal. Für vollständige Auszüge können Gebühren anfallen.

Verwandte Begriffe

Quellen

Grundradar nutzt ALKIS-Daten in der Grundstücks-Prüfung, soweit sie im jeweiligen Bundesland lizenz- und servingseitig freigeschaltet sind. Für eine amtliche Auskunft bleiben Kataster- oder Vermessungsamt des Landes sowie beauftragte ÖbVI die maßgebliche Stelle.