Einöllen
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
33
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Einöllen sind verfügbar: Median 1 €/m² aus 33 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
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© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwert-Eckdaten in Einöllen: 33 Richtwertzonen, Median 1 €/m², 50-Prozent-Band 1–1 €/m². Die Angaben von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 33 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 1 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Einöllen auf Platz 33 von 98 im Landkreis Kusel. Median-Bodenrichtwert: 1 €/m², Kreismedian: 1 €/m².
Die Preisverteilung der Richtwertzonen in Einöllen reicht von 1 €/m² bis 55 €/m². Das mittlere 50-Prozent-Band liegt zwischen 1 und 1 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 33 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
1 €/m²
In Einöllen fallen 93,9 % der Bodenrichtwertzonen auf Land- und Forstnutzung.
Acker
25
Richtwertzonen
Grünland
6
Richtwertzonen
Wohnen
1
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Bodenrichtwerte im näheren Umfeld in Einöllen streuen erkennbar. Der Vergleich der ausgewählten Nachbargemeinden zeigt Median-Bodenrichtwerte zwischen 7 und 40 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Waldmohr | 40 €/m² | 57 | 01.01.2026 |
| Lauterecken | 20 €/m² | 42 | 01.01.2026 |
| Brücken (Pfalz) | 9 €/m² | 27 | 01.01.2026 |
| Breitenbach | 7 €/m² | 19 | 01.01.2026 |
Datenstand in Einöllen: Stichtag 01.01.2026, Lizenzhinweis keine Angabe. Die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Für Einöllen liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Einöllen liegt im Median bei 1 €/m². Grundlage sind 33 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.
Die Auswertung in Einöllen stützt sich auf 33 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Einöllen beruht auf einer Zonenkomposition, in der Acker den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Der Bodenrichtwert in Einöllen liegt bei 1 €/m², der Median des Landkreises Kusel bei 1 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Liegen in Einöllen nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Einöllen orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Einöllen muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Einöllen; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Einöllen
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
33
Landkreis-Median
1 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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