Otterbach
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
48
Stichtag
01.01.2026
In Otterbach weist die amtliche Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz 48 Richtwertzonen mit einem Median von 1 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Die amtlichen Bodenrichtwerte in Otterbach umfassen 48 Zonen mit einem Median von 1 €/m². Der Datenstand von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 48 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 2 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Otterbach belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Kaiserslautern Rang 25 von 50.
Über alle Richtwertzonen in Otterbach hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 1 €/m², Spanne 1–275 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 48 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
193 €/m²
In Otterbach verteilen sich die Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten, ohne dass eine Kategorie überwiegt.
Acker
25
Richtwertzonen
Wohnen
10
Richtwertzonen
Mischnutzung
6
Richtwertzonen
Sonder
6
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Wer Grundstückspreise im direkten Umfeld einordnen will, kann rund um Otterbach die Bodenrichtwert-Spannweite von 35 bis 75 €/m² als Orientierung nutzen.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Otterberg | 75 €/m² | 56 | 01.01.2026 |
| Landstuhl, Sickingenstadt | 46 €/m² | 50 | 01.01.2026 |
| Hochspeyer | 43 €/m² | 41 | 01.01.2026 |
| Kindsbach | 35 €/m² | 26 | 01.01.2026 |
Zum Stichtag 01.01.2026 weist der LVermGeo Rheinland-Pfalz Bodenrichtwerte in Otterbach aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte angezeigt.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Otterbach setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Otterbach beträgt 1 €/m² bei 48 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken und verweist auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Die Auswertung in Otterbach stützt sich auf 48 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Otterbach weist Acker als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Im Vergleich zum Landkreis Kaiserslautern (2 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Otterbach bei 1 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Otterbach auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Otterbach orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Otterbach muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Otterbach; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Otterbach stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Otterbach
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
48
Landkreis-Median
2 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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