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Gemeinde · Landkreis Cochem-Zell Cochem-Zell · Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwert Treis-Karden

Der Median für Bauland in Mischnutzung in Treis-Karden beträgt 85 €/m² aus 8 Richtwertzonen zum Stichtag 01.01.2026. Bauland in Mischnutzung bezeichnet hier die BORIS-Kategorie „Mischnutzung“. Nach § 6 BauNVO dienen Mischgebiete „dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören“. Der ausgewiesene Wert bezieht sich auf diese Kategorie und nicht auf den Median über alle Nutzungsarten.

So lesen Sie den Wert. Die Leitkennzahl bezieht sich auf Bauland in Mischnutzung; der Median über alle Nutzungsarten bleibt eine separate Vergleichsgröße.
Kennzahlen

Bauland in Mischnutzung

85 €/m²

Rang alle Nutzungsarten

46 von 88

Median

2,6 €/m²

Zonen

31

Stichtag

01.01.2026

Preisbild in der Gemeinde

Die Preisverteilung der Richtwertzonen in Treis-Karden reicht von 60 €/m² bis 115 €/m². Das mittlere 50-Prozent-Band liegt zwischen 74 und 94 €/m².

Diese Kennzahlen beziehen sich auf Bauland in Mischnutzung.

Minimum

60 €/m²

25 %-Quantil

74 €/m²

Median

85 €/m²

75 %-Quantil

94 €/m²

Maximum

115 €/m²

Wohnbauland liegt in dieser Auswertung bei 103 €/m². Der Gemeinde-Median umfasst alle Nutzungsarten, also auch Acker, Gewerbe, Mischnutzung oder Wald.

Verteilung nach Wert-Klasse · Anteil der 31 Zonen · alle Nutzungsarten

unter 150 €100 %
150–350 €0 %
350–700 €0 %
700–1.200 €0 %
1.200–2.500 €0 %
über 2.500 €0 %

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 31 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Daten LVermGeo Rheinland-Pfalz, Lizenz nur nach Genehmigung der Quelle.Quelle öffnen© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.

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Nutzungsarten in Treis-Karden

Wohnen, Mischnutzung, Gewerbe und Landwirtschaft sind in Treis-Karden nebeneinander vertreten. Keine dieser Kategorien erreicht 60 % der Bodenrichtwertzonen.

Mischnutzung8 Zonen · 25,8 %85 €/m²
Wald7 Zonen · 22,6 %0,4 €/m²
Acker6 Zonen · 19,4 %2,1 €/m²
Sonstige Nutzung6 Zonen · 19,4 %1,5 €/m²
Wohnen2 Zonen · 6,5 %103 €/m²
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Entwicklung nach Stichtag

In Treis-Karden verzeichnen die Bodenrichtwerte über die ausgewerteten Stichtage einen Anstieg: ausgehend von 2 €/m² (2022) auf 2,6 €/m² (2026); kumuliert +30 %.

Median-Bodenrichtwert in Treis-Karden je Stichtagsjahr
04080 €202220242026Ab 2024: angepasste Ermittlungsmethodik der GutachterausschüsseMethodik-Umstellung2022: Median 2 €/m² · p25 1,5 €/m² · p75 70 €/m² · 31 Zonen2024: Median 2,5 €/m² · p25 1,5 €/m² · p75 68 €/m² · 31 Zonen2026: Median 2,6 €/m² · p25 1,1 €/m² · p75 73 €/m² · 31 Zonen2 €/m²2,6 €/m²
Medianmittlere Hälfte der Zonen (p25–p75)

Basis: 31–31 Richtwertzonen je Stichtagsjahr.

Die Trendreihe reicht über die Methodik-Umstellung 2024. Veränderungen über diese Grenze hinweg können teilweise methodisch und nicht rein marktbedingt sein.
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Datenstand und Quelle

Bodenrichtwerte in Treis-Karden werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis nicht ausgewiesen gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.

Karte

Richtwertzone für Treis-Karden am konkreten Grundstück prüfen

Die Gemeinde-Seite fasst 31 Zonenzusammen. Maßgeblich bleibt die Zone an der Adresse oder am Flurstück.

Datenstand und Quelle

Quelle
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Zonen
31 Richtwertzonen
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Der direkte Landesdienst kann zusätzliche Zonenattribute, Kartenlayer oder Nutzungsarten ausweisen. Grundradar fasst die veröffentlichten Werte für Vergleich, Suche und Rechner zusammen.

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Grundsteuer-Hebesatz in Treis-Karden

Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Treis-Karden

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² und den medianen Bodenrichtwert für Wohnbauland in dieser Gemeinde.

Bundesmodell RLP

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Hebesatz B
465 %
Beispiel für 500 m² Wohnbauland
≈ 74 €
Jahressteuer beim medianen Bodenrichtwert für Wohnbauland
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Häufige Fragen zu Treis-Karden

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Treis-Karden

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Treis-Karden?

Die Werte beziehen sich auf den Stichtag 01.01.2026. Der Bodenrichtwert in Treis-Karden liegt im Median bei 2,6 €/m². Grundlage sind Daten aus 31 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Treis-Karden?

Die Bodenrichtwert-Auswertung in Treis-Karden stützt sich auf eine Zonenzahl von 31.

Welche Nutzungsart ist in Treis-Karden am häufigsten vertreten?

Die häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen in Treis-Karden ist Mischnutzung. Wie viel eine einzelne Zone wert ist, hängt zusätzlich von Lage und Bebaubarkeit ab.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Treis-Karden einzuordnen?

Im Vergleich mit dem Landkreis Cochem-Zell (2,1 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Treis-Karden bei 2,6 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.

Wann blendet Grundradar Verteilungen in Treis-Karden aus?

Liegen in Treis-Karden nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.

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Methodik und Rechtsgrundlage

Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.

Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Dominante Nutzungsart: Mischnutzung. Stichtag: 01.01.2026. Quelle: © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet..

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz im Überblick · Quellen und Lizenzen

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