Tellig
Median
23 €/m²
Richtwertzonen
8
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Tellig liegen mit einem Median von 23 €/m² aus 8 Richtwertzonen vor. Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwert-Eckdaten in Tellig: 8 Richtwertzonen, Median 23 €/m², 50-Prozent-Band 1–35 €/m². Die Angaben von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 8 | BORIS |
| Median | 23 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 2 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Innerhalb des Landkreises Cochem-Zell liegt Tellig auf Position 17 der 88 Gemeinden. Median 23 €/m².
Die Verteilung umfasst 8 Richtwertzonen in Tellig. Median 23 €/m²; Extremwerte werden nicht ausgewiesen.
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 8 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
23 €/m²
Perzentil 75
35 €/m²
Tellig bringt eine ausgewogene Nutzungsmischung mit: Wohnen, Mischnutzung, Gewerbe und Landwirtschaft sind im Datensatz vertreten.
Wohnen
3
Richtwertzonen
Acker
3
Richtwertzonen
Mischnutzung
2
Richtwertzonen
Nachbargemeinden in Tellig unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 50 und 80 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Bad Bertrich | 80 €/m² | 50 | 01.01.2026 |
| Cochem | 78 €/m² | 82 | 01.01.2026 |
| Kaisersesch | 60 €/m² | 13 | 01.01.2026 |
| Blankenrath | 50 €/m² | 9 | 01.01.2026 |
Bodenrichtwerte in Tellig werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Eine Stichtag-Reihe für Tellig existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2026.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Tellig 23 €/m². Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Die Auswertung in Tellig stützt sich auf 8 Richtwertzonen.
Beim Median-Bodenrichtwert in Tellig zeigt die Zonenkomposition vor allem Wohnen als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Tellig und der Landkreis Cochem-Zell unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 23 €/m² gegenüber 2 €/m².
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Tellig auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Tellig orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Tellig muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Tellig; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.
Tellig
Median
23 €/m²
Richtwertzonen
8
Landkreis-Median
2 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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