Ürzig
Median
10 €/m²
Richtwertzonen
20
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Ürzig sind verfügbar: Median 10 €/m² aus 20 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Lizenzbeschränkte Darstellung
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© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwert-Eckdaten in Ürzig: 20 Richtwertzonen, Median 10 €/m², 50-Prozent-Band 5–66 €/m². Die Angaben von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 20 | BORIS |
| Median | 10 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 8 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Ürzig auf Platz 43 von 107 im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Median-Bodenrichtwert: 10 €/m², Kreismedian: 8 €/m².
Die Preisverteilung der Richtwertzonen in Ürzig reicht von 1 €/m² bis 130 €/m². Das mittlere 50-Prozent-Band liegt zwischen 5 und 66 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 20 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
5 €/m²
Median
10 €/m²
Perzentil 75
66 €/m²
Ürzig zeigt eine ausgewogene Verteilung der Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten.
Sonder
8
Richtwertzonen
Wohnen
4
Richtwertzonen
Mischnutzung
4
Richtwertzonen
Grünland
3
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Bodenrichtwerte im näheren Umfeld in Ürzig streuen erkennbar. Der Vergleich der ausgewählten Nachbargemeinden zeigt Median-Bodenrichtwerte zwischen 105 und 155 €/m².
Datenstand in Ürzig: Stichtag 01.01.2026, Lizenzhinweis keine Angabe. Die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Für Ürzig liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2026: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Ürzig 10 €/m². Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Die Auswertung in Ürzig stützt sich auf 20 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Ürzig beruht auf einer Zonenkomposition, in der Sonder den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Ürzig und der Landkreis Bernkastel-Wittlich unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 10 €/m² gegenüber 8 €/m².
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Ürzig auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Ürzig orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Ürzig muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Ürzig; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Ürzig
Median
10 €/m²
Richtwertzonen
20
Landkreis-Median
8 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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