Starkenburg
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
8
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Starkenburg sind verfügbar: Median 1 €/m² aus 8 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
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© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwert-Eckdaten in Starkenburg: 8 Richtwertzonen, Median 1 €/m², 50-Prozent-Band 0–8 €/m². Die Angaben von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 8 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 8 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Starkenburg auf Platz 99 von 107 im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Median-Bodenrichtwert: 1 €/m², Kreismedian: 8 €/m².
Die Verteilung umfasst 8 Richtwertzonen in Starkenburg. Median 1 €/m²; Extremwerte werden nicht ausgewiesen.
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 8 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
0 €/m²
Perzentil 25
0 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
8 €/m²
In Starkenburg fallen 75 % der Bodenrichtwertzonen auf Land- und Forstnutzung.
Acker
3
Richtwertzonen
Wald
3
Richtwertzonen
Wohnen
1
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Nachbargemeinden in Starkenburg unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 105 und 155 €/m².
Bodenrichtwerte in Starkenburg werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Für Starkenburg liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Starkenburg beträgt 1 €/m² bei 8 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken und verweist auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Insgesamt liegen in Starkenburg 8 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Beim Median-Bodenrichtwert in Starkenburg zeigt die Zonenkomposition vor allem Acker als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Starkenburg und der Landkreis Bernkastel-Wittlich unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 1 €/m² gegenüber 8 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Starkenburg auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Starkenburg orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Starkenburg muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Starkenburg; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Starkenburg
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
8
Landkreis-Median
8 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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