Reil
Median
2 €/m²
Richtwertzonen
23
Stichtag
01.01.2026
In Reil weist die amtliche Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz 23 Richtwertzonen mit einem Median von 2 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Die amtlichen Bodenrichtwerte in Reil umfassen 23 Zonen mit einem Median von 2 €/m². Der Datenstand von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 23 | BORIS |
| Median | 2 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 8 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Reil belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Bernkastel-Wittlich Rang 64 von 107.
Über alle Richtwertzonen in Reil hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 2 €/m², Spanne 0–95 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 23 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
0 €/m²
Perzentil 25
0 €/m²
Median
2 €/m²
Perzentil 75
51 €/m²
In Reil verteilen sich die Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten, ohne dass eine Kategorie überwiegt.
Sonder
8
Richtwertzonen
Wald
7
Richtwertzonen
Mischnutzung
4
Richtwertzonen
Wohnen
3
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Wer Grundstückspreise im direkten Umfeld einordnen will, kann rund um Reil die Bodenrichtwert-Spannweite von 105 bis 155 €/m² als Orientierung nutzen.
Zum Stichtag 01.01.2026 weist der LVermGeo Rheinland-Pfalz Bodenrichtwerte in Reil aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte angezeigt.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Reil setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Reil beträgt 2 €/m² bei 23 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken und verweist auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
In Reil sind 23 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 2 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.
Beim Median-Bodenrichtwert in Reil zeigt die Zonenkomposition vor allem Sonder als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Reil und der Landkreis Bernkastel-Wittlich unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 2 €/m² gegenüber 8 €/m².
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Reil auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Reil orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Reil muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Reil; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Reil stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Reil
Median
2 €/m²
Richtwertzonen
23
Landkreis-Median
8 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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