Kleinich
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
36
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Kleinich sind verfügbar: Median 1 €/m² aus 36 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Lizenzbeschränkte Darstellung
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© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwert-Eckdaten in Kleinich: 36 Richtwertzonen, Median 1 €/m², 50-Prozent-Band 1–16 €/m². Die Angaben von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 36 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 8 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Kleinich auf Platz 83 von 107 im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Median-Bodenrichtwert: 1 €/m², Kreismedian: 8 €/m².
Die Spannweite der Bodenrichtwerte in Kleinich reicht von 0 bis 32 €/m². Die mittleren 50 Prozent der Zonen (zentrale Hälfte der Verteilung) liegen zwischen 1 und 16 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 36 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
0 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
16 €/m²
In Kleinich fallen 69,4 % der Bodenrichtwertzonen auf Land- und Forstnutzung.
Acker
24
Richtwertzonen
Mischnutzung
8
Richtwertzonen
Wohnen
2
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Wald
1
Richtwertzonen
Nachbargemeinden in Kleinich unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 105 und 155 €/m².
Bodenrichtwerte in Kleinich werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Eine Stichtag-Reihe für Kleinich existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2026.
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Kleinich beträgt 1 €/m² bei 36 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken und verweist auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Insgesamt liegen in Kleinich 36 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert in Kleinich beruht auf einer Zonenkomposition, in der Acker den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Der Bodenrichtwert in Kleinich liegt bei 1 €/m², der Median des Landkreises Bernkastel-Wittlich bei 8 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Kleinich auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Kleinich orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Kleinich muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Kleinich; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Kleinich
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
36
Landkreis-Median
8 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
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