Hundsbach
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
30
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Hundsbach sind verfügbar: Median 1 €/m² aus 30 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
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Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwert-Eckdaten in Hundsbach: 30 Richtwertzonen, Median 1 €/m², 50-Prozent-Band 1–1 €/m². Die Angaben von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 30 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 1 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Hundsbach auf Platz 86 von 118 im Landkreis Bad Kreuznach. Median-Bodenrichtwert: 1 €/m², Kreismedian: 1 €/m².
Die Preisverteilung der Richtwertzonen in Hundsbach reicht von 1 €/m² bis 40 €/m². Das mittlere 50-Prozent-Band liegt zwischen 1 und 1 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 30 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
1 €/m²
In Hundsbach fallen 93,3 % der Bodenrichtwertzonen auf Land- und Forstnutzung.
Acker
28
Richtwertzonen
Wohnen
1
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Bodenrichtwerte im näheren Umfeld in Hundsbach streuen erkennbar. Der Vergleich der ausgewählten Nachbargemeinden zeigt Median-Bodenrichtwerte zwischen 2 und 64 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Roth | 64 €/m² | 8 | 01.01.2026 |
| Biebelsheim | 3 €/m² | 24 | 01.01.2026 |
| Bad Kreuznach | 2 €/m² | 421 | 01.01.2026 |
| Pfaffen-Schwabenheim | 2 €/m² | 37 | 01.01.2026 |
Datenstand in Hundsbach: Stichtag 01.01.2026, Lizenzhinweis keine Angabe. Die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Für Hundsbach liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Hundsbach 1 €/m². Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Insgesamt liegen in Hundsbach 30 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert in Hundsbach beruht auf einer Zonenkomposition, in der Acker den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Im Vergleich zum Landkreis Bad Kreuznach (1 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Hundsbach bei 1 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Liegen in Hundsbach nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Hundsbach orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Hundsbach muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Hundsbach; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Hundsbach
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
30
Landkreis-Median
1 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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