Gebroth
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
15
Stichtag
01.01.2026
Der Bodenrichtwert in Gebroth liegt im Median bei 1 €/m². Grundlage sind 15 amtliche Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte erscheinen.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Die amtlichen Bodenrichtwerte in Gebroth umfassen 15 Zonen mit einem Median von 1 €/m². Der Datenstand von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 15 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 1 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Gebroth belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Bad Kreuznach Rang 96 von 118.
Bei 15 Bodenrichtwertzonen in Gebroth bleibt die Verteilung kompakt: Median 1 €/m², 25er-Perzentil 1 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 15 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
1 €/m²
Gebroth ist agrarisch geprägt: Acker, Grünland und Wald summieren sich auf 86,7 % der Richtwertzonen.
Acker
13
Richtwertzonen
Wohnen
1
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Wer Grundstückspreise im direkten Umfeld einordnen will, kann rund um Gebroth die Bodenrichtwert-Spannweite von 2 bis 64 €/m² als Orientierung nutzen.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Roth | 64 €/m² | 8 | 01.01.2026 |
| Biebelsheim | 3 €/m² | 24 | 01.01.2026 |
| Bad Kreuznach | 2 €/m² | 421 | 01.01.2026 |
| Pfaffen-Schwabenheim | 2 €/m² | 37 | 01.01.2026 |
Zum Stichtag 01.01.2026 weist der LVermGeo Rheinland-Pfalz Bodenrichtwerte in Gebroth aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte angezeigt.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Gebroth setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Gebroth 1 €/m². Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Die Auswertung in Gebroth stützt sich auf 15 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Gebroth beruht auf einer Zonenkomposition, in der Acker den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Gebroth und der Landkreis Bad Kreuznach unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 1 €/m² gegenüber 1 €/m².
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Gebroth auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Gebroth orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Gebroth muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Gebroth; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Gebroth stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Gebroth
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
15
Landkreis-Median
1 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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