Argenschwang
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
25
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Argenschwang sind verfügbar: Median 1 €/m² aus 25 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
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© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Bodenrichtwert-Eckdaten in Argenschwang: 25 Richtwertzonen, Median 1 €/m², 50-Prozent-Band 1–1 €/m². Die Angaben von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte gespiegelt.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 25 | BORIS |
| Median | 1 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 1 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Argenschwang auf Platz 74 von 118 im Landkreis Bad Kreuznach. Median-Bodenrichtwert: 1 €/m², Kreismedian: 1 €/m².
Die Spannweite der Bodenrichtwerte in Argenschwang reicht von 0 bis 85 €/m². Die mittleren 50 Prozent der Zonen (zentrale Hälfte der Verteilung) liegen zwischen 1 und 1 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 25 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
0 €/m²
Perzentil 25
1 €/m²
Median
1 €/m²
Perzentil 75
1 €/m²
In Argenschwang fallen 80 % der Bodenrichtwertzonen auf Land- und Forstnutzung.
Acker
16
Richtwertzonen
Wald
4
Richtwertzonen
Wohnen
3
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Gewerbe
1
Richtwertzonen
Nachbargemeinden in Argenschwang unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 2 und 64 €/m².
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Roth | 64 €/m² | 8 | 01.01.2026 |
| Biebelsheim | 3 €/m² | 24 | 01.01.2026 |
| Bad Kreuznach | 2 €/m² | 421 | 01.01.2026 |
| Pfaffen-Schwabenheim | 2 €/m² | 37 | 01.01.2026 |
Bodenrichtwerte in Argenschwang werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Eine Stichtag-Reihe für Argenschwang existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2026.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Argenschwang beträgt 1 €/m² bei 25 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken und verweist auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
In Argenschwang sind 25 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 1 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.
Beim Median-Bodenrichtwert in Argenschwang zeigt die Zonenkomposition vor allem Acker als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Argenschwang und der Landkreis Bad Kreuznach unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 1 €/m² gegenüber 1 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Argenschwang auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Argenschwang orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Argenschwang muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Argenschwang; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.
Argenschwang
Median
1 €/m²
Richtwertzonen
25
Landkreis-Median
1 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
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