Wörrstadt
Median
3 €/m²
Richtwertzonen
133
Stichtag
01.01.2026
Der Bodenrichtwert in Wörrstadt liegt im Median bei 3 €/m². Grundlage sind 133 amtliche Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte erscheinen.
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Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Die amtlichen Bodenrichtwerte in Wörrstadt umfassen 133 Zonen mit einem Median von 3 €/m². Der Datenstand von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 133 | BORIS |
| Median | 3 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 4 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Wörrstadt belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Alzey-Worms Rang 26 von 69.
Innerhalb von Wörrstadt streuen die Bodenrichtwerte erkennbar: Median 3 €/m², 25er-Perzentil 3 €/m², 75er-Perzentil 7 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 133 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
3 €/m²
Median
3 €/m²
Perzentil 75
7 €/m²
Wörrstadt ist agrarisch geprägt: Acker, Grünland und Wald summieren sich auf 63,2 % der Richtwertzonen.
Acker
80
Richtwertzonen
Sonder
27
Richtwertzonen
Wohnen
13
Richtwertzonen
Mischnutzung
6
Richtwertzonen
Wald
4
Richtwertzonen
Gewerbe
3
Richtwertzonen
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Alzey-Worms reichen die Bodenrichtwerte von 5 €/m² bis 6 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Gundheim | 6 €/m² | 42 | 01.01.2026 |
| Wachenheim | 5 €/m² | 26 | 01.01.2026 |
| Mörstadt | 5 €/m² | 44 | 01.01.2026 |
| Eich | 5 €/m² | 113 | 01.01.2026 |
Der Bodenrichtwert-Datenstand in Wörrstadt stammt vom LVermGeo Rheinland-Pfalz zum Stichtag 01.01.2026. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Wörrstadt setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.
Quelle und Lizenz
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Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Wörrstadt liegt im Median bei 3 €/m². Grundlage sind 133 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.
Die Auswertung in Wörrstadt stützt sich auf 133 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Wörrstadt weist Acker als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Im Vergleich zum Landkreis Alzey-Worms (4 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Wörrstadt bei 3 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Wörrstadt auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Wörrstadt orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Wörrstadt muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Wörrstadt; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Wörrstadt
Median
3 €/m²
Richtwertzonen
133
Landkreis-Median
4 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
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