Hochborn
Median
3 €/m²
Richtwertzonen
18
Stichtag
01.01.2026
In Hochborn weist die amtliche Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz 18 Richtwertzonen mit einem Median von 3 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Lizenzbeschränkte Darstellung
Diese Daten stammen vom LVermGeo Rheinland-Pfalz und werden unter der Lizenz keine Angabe zu Informationszwecken dargestellt.
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.Der Bodenrichtwert-Überblick in Hochborn bündelt 18 Zonen mit einem Median von 3 €/m² und einer Spanne von 3 bis 160 €/m². Quelle ist der LVermGeo Rheinland-Pfalz; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 18 | BORIS |
| Median | 3 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 4 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Die Einordnung in Hochborn im Landkreis Alzey-Worms: Rang 43 von 69 nach Median-Bodenrichtwert.
Mit 18 verfügbaren Bodenrichtwertzonen in Hochborn bleibt die Preisverteilung kompakt: Median 3 €/m², Spanne 3–81 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 18 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
3 €/m²
Perzentil 25
3 €/m²
Median
3 €/m²
Perzentil 75
81 €/m²
In Hochborn überwiegen Acker, Grünland und Wald mit zusammen 66,7 %. Das beschreibt vor allem die Nutzungsstruktur der ausgewerteten Zonen.
Acker
12
Richtwertzonen
Wohnen
4
Richtwertzonen
Mischnutzung
1
Richtwertzonen
Sonder
1
Richtwertzonen
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Alzey-Worms reichen die Bodenrichtwerte von 5 €/m² bis 6 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Gundheim | 6 €/m² | 42 | 01.01.2026 |
| Wachenheim | 5 €/m² | 26 | 01.01.2026 |
| Mörstadt | 5 €/m² | 44 | 01.01.2026 |
| Eich | 5 €/m² | 113 | 01.01.2026 |
Zum Stichtag 01.01.2026 weist der LVermGeo Rheinland-Pfalz Bodenrichtwerte in Hochborn aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte angezeigt.
In Hochborn ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Stichtag 01.01.2026: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Hochborn 3 €/m². Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Die Auswertung in Hochborn stützt sich auf 18 Richtwertzonen.
Der Bodenrichtwert in Hochborn beruht auf einer Zonenkomposition, in der Acker den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Der Bodenrichtwert in Hochborn liegt bei 3 €/m², der Median des Landkreises Alzey-Worms bei 4 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Liegen in Hochborn nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Hochborn orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Hochborn muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Hochborn; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Hochborn
Median
3 €/m²
Richtwertzonen
18
Landkreis-Median
4 €/m²
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten