Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt
Median
950 €/m²
Richtwertzonen
53
Stichtag
01.01.2024
Der Median-Bodenrichtwert in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt beträgt 950 €/m² (Stichtag 01.01.2024); das sind rund 137,5 % oberhalb des Kreismedians (400 €/m²).
Aus 53 Bodenrichtwertzonen ergibt sich in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt ein Median von 950 €/m²; das sind rund 137,5 % oberhalb des Kreismittels.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 53 | BORIS |
| Median | 950 €/m² | BORIS |
| Landkreis-Median | 400 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Offenbach Rang 2 von 13.
Innerhalb von Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt streuen die Bodenrichtwerte erkennbar: Median 950 €/m², 25er-Perzentil 340 €/m², 75er-Perzentil 1.050 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 53 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Minimum
1 €/m²
Perzentil 25
340 €/m²
Median
950 €/m²
Perzentil 75
1.050 €/m²
In Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt verteilen sich die Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten, ohne dass eine Kategorie überwiegt.
Wohnen
26
Richtwertzonen
Mischnutzung
9
Richtwertzonen
Gewerbe
9
Richtwertzonen
Sonder
6
Richtwertzonen
Wald
2
Richtwertzonen
Acker
1
Richtwertzonen
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Offenbach reichen die Bodenrichtwerte von 550 €/m² bis 950 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Langen (Hessen) | 950 €/m² | 44 | 01.01.2024 |
| Obertshausen | 700 €/m² | 77 | 01.01.2024 |
| Dreieich | 663 €/m² | 120 | 01.01.2024 |
| Rodgau | 550 €/m² | 152 | 01.01.2024 |
Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt weist einen Bodenrichtwert-Datenstand vom 01.01.2024 aus, herausgegeben vom Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024.
In Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
In Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt weist die amtliche Bewertung einen Median-Bodenrichtwert von 950 €/m² aus, gestützt auf 53 Richtwertzonen (Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024, Stichtag 01.01.2024).
In Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt sind 53 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 950 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2024.
Der Bodenrichtwert in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt beruht auf einer Zonenkomposition, in der Wohnen den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt und der Landkreis Offenbach unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 950 €/m² gegenüber 400 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Liegen in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt; er beschreibt eine Richtwertzone, nicht den Preis eines einzelnen Kaufvertrags.
Für Hessen gilt ergänzend § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen; im Übrigen sind § 193 BauGB und § 196 BauGB maßgeblich.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt
Median
950 €/m²
Richtwertzonen
53
Landkreis-Median
400 €/m²
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
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