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Gemeinde · Grundsteuer B · Stichtag 30.06.2025
Ländermodell

Grundsteuer-Hebesatz in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt

Für Grundsteuer B setzt die Gemeinde in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt 2025 472 % an (Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025). Dieser Hebesatz multipliziert den Grundsteuermessbetrag aus Ihrem Bescheid. Gegenüber dem Kreis-Median beträgt die Abweichung −435 Prozentpunkte. Er beschreibt die kommunale Belastung, nicht den Grundstückswert.

Quelle: Destatis – Realsteuerhebesätze · Datenjahr 2025 · Stichtag 30.06.2025
Grundsteuer B 20252025
472 %

Hebesatz B für Wohngrundstücke. 8 % der Gemeinden im Landkreis Offenbach liegen niedriger.

Median im Landkreis Offenbach907 %−435 Pp.
Median in Hessen420 %+52 Pp.
Hebesatz = kommunaler Faktor, kein Steuerbescheid
Grundsteuer B 2025472 %Hebesatz Wohngrundstücke
Abweichung vom Kreismedian−435 Pp.Landkreis Offenbach: 907 %
Abweichung vom Landesmedian+52 Pp.Hessen: 420 %
Rang im Landkreis Offenbach8 %der 13 Gemeinden liegen niedriger
Datenjahr / Quelle2025Destatis · 30.06.2025
01 / 12Einordnung

Wie hoch ist Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt im Vergleich?

Mit 472 % liegt Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt 435 Prozentpunkte unter dem Median im Landkreis Offenbach (907 %) und 52 Prozentpunkte über dem Median in Hessen (420 %).

Im Landkreis Offenbach8 %der 13 Gemeinden liegen niedriger
In Hessen58 %der 421 Gemeinden im Land liegen niedriger
Hebesatz B im Vergleich · Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt hervorgehoben
Median im Landkreis Offenbach907 %
Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt472 %
Median in Hessen420 %
Ein hoher Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine hohe Steuer. Entscheidend ist das Produkt aus Grundsteuermessbetrag und Hebesatz. Die Prozentangaben zählen jeweils die Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz B. Die Abkürzung Pp. steht für Prozentpunkte.
Warum hier kein bundesweiter Vergleich steht: Hessen rechnet nach einem eigenen Ländermodell. Der Grundsteuermessbetrag entsteht dort auf einem anderen Weg als im Bundesmodell, dem die meisten Länder folgen. Ein Hebesatz aus Hessen und ein Hebesatz aus einem Bundesmodell-Land messen deshalb nicht dasselbe, und ein niedriger Prozentwert bedeutet für sich genommen keine niedrige Steuer. Aussagekräftig bleibt der Vergleich im Landkreis Offenbach und innerhalb von Hessen.

Grundsteuer mit dem Hebesatz in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt berechnen

Der Rechner übernimmt den Hebesatz von 472 % – Sie brauchen nur den Grundsteuermessbetrag aus Ihrem Bescheid.

Zum Grundsteuer-Rechner

Hebesatz-Verlauf in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt

Hebesatz der Grundsteuer B in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt je Jahr. Die Werte ab 2025 lassen sich mit den Jahren davor nur eingeschränkt vergleichen: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst.

350 %2019
350 %2020
350 %2021
350 %2022
350 %2023
350 %2024
472 %2025
Hebesatz BReform 2025
JahrHebesatz B
2019350 %
2020350 %
2021350 %
2022350 %
2023350 %
2024350 %
2025472 %
Datenstand 30.06.2025 · Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze.

Nachbargemeinden vergleichen

Alle Gemeinden im Landkreis Offenbach

Die nächstgelegenen Gemeinden mit ihrem eigenen Hebesatz B. So können Sie Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt nicht nur gegen Kreis und Land halten, sondern gegen die direkte Nachbarschaft.

GemeindeHebesatz BEntfernungAbweichung von Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt
Dreieich709 %5 km+237 Pp.
Langen (Hessen)1.269 %6 km+797 Pp.
Frankfurt am Main855 %8 km+383 Pp.
Egelsbach1.066 %8 km+594 Pp.
Dietzenbach907 %9 km+435 Pp.
Entfernung als Luftlinie zwischen Gemeindezentren. Jede Zeile führt zur Gemeinde-Seite.

Realsteuer-Hebesätze in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt

Die kommunalen Realsteuer-Hebesätze treffen unterschiedliche Grundstücksarten. Wer Wohneigentum hält, zahlt nahezu immer nach Hebesatz B.

HebesatzTrifftWert
Grundsteuer ALand- und forstwirtschaftliche Betriebeausstehend
Grundsteuer BWohn- und Baugrundstücke (Eigentümer-Standardfall)472 %
Grundsteuer CBaureife, unbebaute Grundstücke (kommunal optional)nicht erhoben
GewerbesteuerErträge gewerblicher Betriebe (separate Realsteuer)360 %
Grundsteuer B ist der Eigentümer-Standardfall für Wohn- und Baugrundstücke. Grundsteuer C wird in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt nicht erhoben; die Gewerbesteuer betrifft Betriebe, nicht Wohneigentum.

Bodenrichtwert in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt prüfen

Der Hebesatz ist nur der kommunale Faktor. Für die Bewertung des Grundstücks zählt zusätzlich der Bodenwert beziehungsweise der Wertansatz im Bescheid – im Bundesmodell fließt er direkt in die Berechnung ein.

Der Wohnbauland-Median liegt in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt bei 1.050 €/m² (BORIS). Die Richtwertzonen zeigen, ob der im Bescheid angesetzte Bodenwert zur Lage Ihres Grundstücks passt.

Bodenrichtwert für Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt öffnen

Welches Grundsteuer-Modell gilt in Hessen?

BewertungLändermodell

In Hessen gilt ein eigenes Ländermodell: Hessisches Flächen-Faktor-Modell. Der Hebesatz B bleibt die kommunale Prozentgröße, mit der die Gemeinde den Messbetrag multipliziert.

Rechtsgrundlage: § 2 und § 5 HGrStG.

Grundsteuerbescheid prüfen: drei Schritte

1
Grundsteuermessbetrag im Bescheid prüfenDer Messbescheid des Finanzamts nennt den Messbetrag und den angesetzten Bodenwert – prüfen Sie, ob er zur Lage Ihrer Richtwertzone passt.Richtwertzonen ansehen
2
Hebesatz der Gemeinde abgleichenDer kommunale Hebesatz B beträgt in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt 472 %. Rechnen Sie mit Ihren eigenen Werten nach.Zum Rechner
3
Fristen kennenGegen den Bescheid ist der Einspruch nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO).Grundsteuer-Ratgeber lesen

Nächste Schritte

Sie haben ein bestimmtes Grundstück im Auge?

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Häufige Fragen zum Hebesatz in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt?

Der Hebesatz B liegt 2025 bei 472 %. Der Vergleich mit 350 % im Jahr 2024 führt allerdings in die Irre: Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt, die Messbeträge sind andere, und viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst. Er ist der kommunale Faktor, den die Gemeinde auf den Grundsteuermessbetrag anwendet.

Was bedeutet ein Hebesatz von 472 %?

Der Grundsteuermessbetrag wird mit 4,72 multipliziert. Bei einem Messbetrag von 100 Euro sind das 472 Euro Grundsteuer im Jahr. Werte über 100 % sind deshalb normal, denn der Hebesatz ist kein Steuersatz auf den Grundstückswert, sondern der kommunale Faktor für den Messbetrag.

Reicht der Hebesatz zur Berechnung der Grundsteuer?

Nein. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest; ohne ihn lässt sich der Zahlbetrag nicht bestimmen.

Wo finde ich den Grundsteuermessbetrag?

Im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts – nicht im kommunalen Grundsteuerbescheid. Er ist die Grundlage, auf die der Hebesatz der Gemeinde angewandt wird.

Warum kann der Nachbarort günstiger sein?

Jede Gemeinde beschließt ihren Hebesatz selbst. Der Hebesatz spiegelt die kommunale Haushaltslage, nicht den Grundstückswert.

Warum ändern sich Hebesätze mit der Reform 2025?

Zum Reformjahr 2025 wurde die Bewertung umgestellt; viele Gemeinden haben ihren Hebesatz aufkommensneutral angepasst. Ein höherer Satz bedeutet daher nicht zwingend eine höhere Steuer als zuvor.

Wer legt den Hebesatz fest?

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz jährlich in der Haushaltssatzung (§ 25 GrStG). Die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?

Ja. Der Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.

Methodik und Quellen

Der Hebesatz B ist ein kommunaler Faktor. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100 – der verbindliche Zahlbetrag steht im Grundsteuerbescheid.

KennzahlHebesatz Grundsteuer B, kommunal
QuelleStatistisches Bundesamt (Destatis) · Realsteuerhebesätze
Datenstand30.06.2025 · Datenjahr 2025
Rechtsgrundlage§ 2 und § 5 HGrStG
BerechnungGrundsteuer = Messbetrag × Hebesatz ÷ 100
VerbindlichZahlbetrag laut Grundsteuerbescheid
Der Hebesatz wird vom Gemeinderat jährlich in der Haushaltssatzung beschlossen und auf den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag angewandt. Datenlizenz Deutschland (DL-DE/BY-2.0).

Zuständig: Gemeinde Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt

Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Bescheid 1). Die Gemeinde Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt wendet den Hebesatz an und stellt den Grundsteuerbescheid mit dem Zahlbetrag aus (Bescheid 2).

FinanzamtBewertung und MessbetragBodenwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart – Bewertungsfragen richten Sie an das Finanzamt.
Gemeindekasse Neu-Isenburg, Hugenotten- und WaldenserstadtHebesatz und ZahlbetragZahlung, Fälligkeit, Stundung und Mahnungen laufen über die Gemeindekasse bzw. das Steueramt.
Die offizielle Kontaktadresse finden Sie auf der Website der Gemeinde Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt oder im aktuellen Grundsteuerbescheid. Gemeinde-Kennzahlen: Hebesatz B 2025 472 % · Landkreis Offenbach · Datenstand 30.06.2025.

Prüfen Sie ein Grundstück in 15 Sekunden.

Berechnen Sie Ihre Grundsteuer mit dem Hebesatz in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt.

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