Zum Hauptinhalt springen
grundradar
Baurecht prüfen

Wann ist eine Befreiung vom Bebauungsplan möglich?

Eine Befreiung vom Bebauungsplan setzt voraus, dass die Grundzüge der Planung unberührt bleiben, und die Behörde erteilt sie nur im Einzelfall. Davon zu unterscheiden ist die Ausnahme, die der Plan selbst nach Art und Umfang bereits vorsieht. Über beides entscheidet die Baugenehmigungsbehörde, und die Gemeinde wirkt daran mit. Ohne diese Entscheidung bleibt die Festsetzung verbindlich.

Belegt durch:§ 31 BauGB§ 36 BauGBgeprüft am und

Aktualisiert: 25.09.20265 Quellen

Das Wichtigste im Überblick

Zuständig
Die Baugenehmigungsbehörde entscheidet über Ausnahme und Befreiung; für planungsrechtliche Entscheidungen dieser Art ist das Einvernehmen der Gemeinde nötig.
Quellen: 1, 3
Prüfen
Welche Festsetzung das Vorhaben überschreitet, ob der Plan dafür selbst eine Ausnahme vorsieht und wie weit die Abweichung geht.
Quellen: 2, 1
Unterlage
Der Bebauungsplan mit Textteil und Planzeichnung und eine Darstellung des Vorhabens, aus der die Abweichung hervorgeht.
Quellen: 2, 1
Zeitpunkt
Bevor Planung, Kauf oder Preis auf der Abweichung aufbauen, spätestens mit dem Bauantrag.
Quelle: 1
Rechtsgrundlage
§ 31 Baugesetzbuch (BauGB) regelt Ausnahmen und Befreiungen, § 30 BauGB die Bindung an die Festsetzungen des Plans. Das gemeindliche Einvernehmen steht in § 36 BauGB, die Grundflächenzahl in § 19 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die überbaubaren Flächen in § 23 BauNVO.
Quellen: 1, 2, 3, 4, 5
Haben Sie ein konkretes Grundstück im Blick?Die kostenlose Prüfung zeigt für Ihre Adresse Bodenrichtwert, Lage und vorliegende Risikohinweise. Verbindliche Auskünfte erteilt weiterhin die zuständige Behörde.
Unter welchen Voraussetzungen wird befreit?

Eine Befreiung kommt in Betracht, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Gemeint ist damit die Grundkonzeption, die die Gemeinde mit dem Plan verfolgt hat. Eine Abweichung, die diese Konzeption im Kern trifft, ist kein Fall für eine Befreiung.

Wo diese Grenze verläuft, beurteilt die Baugenehmigungsbehörde für das einzelne Vorhaben. Ein Zentimetermaß dafür gibt es nicht, und eine Befreiung auf dem Nachbargrundstück ersetzt die Prüfung für Ihr Vorhaben nicht.

Ohne Ausnahme oder Befreiung bleibt es bei den Festsetzungen. Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans muss ein Vorhaben sie einhalten, und die Erschließung muss gesichert sein.

So gehen Sie vor

Wie gehen Sie eine Abweichung vom Bebauungsplan an?

  1. 1Bestimmen Sie genau, welche Festsetzung Ihr Vorhaben überschreitet und um wie viel.
  2. 2Lesen Sie im Textteil des Plans nach, ob er für diesen Fall selbst eine Ausnahme vorsieht.
  3. 3Fragen Sie bei der Baugenehmigungsbehörde, ob sie die Abweichung als Ausnahme oder als Befreiung behandelt.
  4. 4Klären Sie früh, ob die Gemeinde ihr Einvernehmen dazu erteilt.
Was unterscheidet die Ausnahme von der Befreiung?

Beide Wege führen zu einer Abweichung vom Plan, aber sie setzen an verschiedenen Stellen an. Eine Ausnahme hat die Gemeinde im Plan selbst vorgesehen, nach Art und Umfang beschrieben und damit von vornherein zugelassen.

Die Befreiung steht dagegen außerhalb dessen, was der Plan vorgesehen hat, und deshalb ist ihre Voraussetzung strenger. Wer den Textteil des Plans liest, findet die Ausnahmen dort aufgeführt. Die Befreiung steht dort nicht, denn sie ist gerade nicht vorgesehen.

Ausnahme und Befreiung vom Bebauungsplan im Vergleich
FrageAusnahmeBefreiung
Was der Plan dazu sagt1Er sieht die Abweichung nach Art und Umfang selbst vorEr sieht die Abweichung nicht vor
Voraussetzung1Die im Plan genannten Grenzen dieser AusnahmeDie Grundzüge der Planung dürfen nicht berührt werden
Typischer Fall1,4Eine Nutzung, die der Plan ausnahmsweise zulässtEine höhere Grundflächenzahl, als der Plan festsetzt
Quellen: 1, 4
Darf die Gemeinde eine höhere Grundflächenzahl ablehnen?

Ja. Die Grundflächenzahl ist eine Festsetzung des Bebauungsplans, und ein höherer Wert braucht eine Ausnahme oder eine Befreiung. Eine Grundflächenzahl von 0,6 erlaubt, 60 Prozent der maßgeblichen Grundstücksfläche zu überbauen; bei 600 Quadratmetern sind das 360 Quadratmeter.

Über die Abweichung entscheidet die Baugenehmigungsbehörde, und § 36 BauGB verlangt dafür das Einvernehmen der Gemeinde. Erteilt die Gemeinde es nicht, fehlt der Entscheidung eine Voraussetzung.

Wie Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl zusammen das zulässige Bauvolumen begrenzen, rechnet Wie berechnen Sie Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl für ein Grundstück? vor.

Was bedeutet eine Ablehnung für das Vorhaben?

Die Festsetzung gilt weiter, und das Vorhaben muss sich in sie einfügen oder geändert werden. Eine Ablehnung betrifft dabei die beantragte Abweichung, nicht jede andere Planung auf demselben Grundstück.

Vor dem Kauf ist deshalb die Reihenfolge wichtig. Klären Sie die Abweichung, bevor der Preis sie voraussetzt, etwa mit einer Bauvoranfrage. Ob sich die vor dem Kauf lohnt, zeigt Brauchen Sie vor dem Grundstückskauf eine Bauvoranfrage?.

Häufige Fragen

Gilt eine Befreiung auch für eine Baugrenze?

Eine Baugrenze ist eine Festsetzung des Bebauungsplans, und eine Abweichung davon ist deshalb ein Fall für Ausnahme oder Befreiung. Daneben lässt § 23 BauNVO ein geringfügiges Vortreten von Gebäudeteilen zu. Welcher Weg im Einzelfall trägt, entscheidet die Baugenehmigungsbehörde.

Quellen: 5, 1
Ist das Einvernehmen der Gemeinde schon die Baugenehmigung?

Nein. Das Einvernehmen ist die Zustimmung der Gemeinde zu einer planungsrechtlichen Entscheidung, die die Baugenehmigungsbehörde trifft. Die Genehmigung selbst erteilt diese Behörde in einem eigenen Verfahren.

Quelle: 3
Zählt eine Garage in die Grundflächenzahl?

§ 19 BauNVO bestimmt neben der Grundflächenzahl auch, welche Grundstücksfläche maßgeblich ist und welche Nebenanlagen mitgerechnet werden. Ob eine Garage dazugehört, ergibt sich daraus und aus den Festsetzungen des Plans. Bei knapper Grundfläche entscheidet dieser Punkt oft, ob eine Abweichung überhaupt nötig wird.

Quelle: 4

Quellen

Für die Antwort und die gekennzeichneten Fakten wurden folgende amtliche oder fachbehördliche Veröffentlichungen geprüft. Landes- und Kommunalregeln können zusätzlich gelten.

  1. 1. § 31 BauGBBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 15.09.2026

    § 31 BauGB lässt Ausnahmen zu, die der Bebauungsplan nach Art und Umfang vorsieht. Eine Befreiung setzt voraus, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

  2. 2. § 30 BauGBBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026

    Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans muss das Vorhaben dessen Festsetzungen einhalten. Außerdem muss die Erschließung gesichert sein.

  3. 3. § 36 BauGBBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026

    § 36 BauGB regelt das gemeindliche Einvernehmen für bestimmte planungsrechtliche Entscheidungen; dieses Einvernehmen ist noch keine Baugenehmigung.

  4. 4. § 19 BauNVOBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026

    § 19 BauNVO definiert die Grundflächenzahl, die maßgebliche Grundstücksfläche und die Einrechnung bestimmter Nebenanlagen.

  5. 5. § 23 BauNVOBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 15.09.2026

    § 23 BauNVO unterscheidet Baulinie, Baugrenze und Bebauungstiefe. Die Vorschrift behandelt außerdem geringfügige Abweichungen und Nebenanlagen.

Die Inhalte dienen nur der ersten Orientierung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Sachverständigenberatung.

Nächster Schritt

Die geplante Abweichung als Bauvoranfrage einreichen

Die Seite zeigt, wie Sie eine einzelne planungsrechtliche Frage einreichen und welche Unterlagen die Länder dafür verlangen.

Die geplante Abweichung als Bauvoranfrage einreichen
Weiter im Prüfweg

Weitere Fragen zur Grundstücksprüfung

Vor der Entscheidung

Prüfen Sie die Adresse, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben

Adresse oder Flurstück eingeben. Die kostenlose Prüfung zeigt vorliegende Standortdaten und Risikohinweise.

Was die kostenlose Grundstücksprüfung zeigt →