Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Die Baugenehmigungsbehörde entscheidet über Ausnahme und Befreiung; für planungsrechtliche Entscheidungen dieser Art ist das Einvernehmen der Gemeinde nötig.
- Quellen: 1, 3
- Prüfen
- Welche Festsetzung das Vorhaben überschreitet, ob der Plan dafür selbst eine Ausnahme vorsieht und wie weit die Abweichung geht.
- Quellen: 2, 1
- Unterlage
- Der Bebauungsplan mit Textteil und Planzeichnung und eine Darstellung des Vorhabens, aus der die Abweichung hervorgeht.
- Quellen: 2, 1
- Zeitpunkt
- Bevor Planung, Kauf oder Preis auf der Abweichung aufbauen, spätestens mit dem Bauantrag.
- Quelle: 1
- Rechtsgrundlage
- § 31 Baugesetzbuch (BauGB) regelt Ausnahmen und Befreiungen, § 30 BauGB die Bindung an die Festsetzungen des Plans. Das gemeindliche Einvernehmen steht in § 36 BauGB, die Grundflächenzahl in § 19 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die überbaubaren Flächen in § 23 BauNVO.
- Quellen: 1, 2, 3, 4, 5
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