Das Wichtigste im Überblick
Haben Sie ein konkretes Grundstück im Blick?Die kostenlose Prüfung zeigt für Ihre Adresse Bodenrichtwert, Lage und vorliegende Risikohinweise. Verbindliche Auskünfte erteilt weiterhin die zuständige Behörde.
Sie multiplizieren die maßgebliche Grundstücksfläche einmal mit der Grundflächenzahl (GRZ) und einmal mit der Geschossflächenzahl (GFZ). Das erste Ergebnis ist die Fläche, die überbaut werden darf, das zweite die zulässige Summe aller Geschossflächen. Bei 600 m², GRZ 0,4 und GFZ 0,8 sind das 240 m² und 480 m². Ein Entwurf muss beide Grenzen einhalten.
Belegt durch:§ 19 BauNVO§ 20 BauNVO§ 30 BauGBgeprüft am
Amtliche Hinweise zur Adresse
Grundstück prüfenAdresse oder Flurstück eingeben. Die kostenlose Prüfung zeigt vorliegende Standortdaten und Risikohinweise.