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Was bedeuten die Kürzel im Flächennutzungsplan?

Im Flächennutzungsplan stehen die Buchstaben W, M, G und S für Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen. Kürzel aus zwei Buchstaben wie WA oder MD bezeichnen dagegen Baugebiete, die ein Bebauungsplan festsetzt. Im farbigen Plan darf der Buchstabe fehlen, weil die Farbe die Baufläche schon zeigt. Baurecht folgt daraus nicht.

Belegt durch:§ 1 BauNVOAnlage zur Planzeichenverordnung§ 30 BauGBgeprüft zwischen und

Aktualisiert: 25.09.20267 Quellen

Das Wichtigste im Überblick

Zuständig
Die Gemeinde führt den Flächennutzungsplan; welche Bauflächen sie darstellen und welche Baugebiete sie festsetzen kann, gibt die Baunutzungsverordnung vor.
Quellen: 1, 5
Prüfen
Ob das Kürzel aus einem Buchstaben besteht, also eine Baufläche meint, oder aus zweien und damit zu einem Baugebiet im Bebauungsplan gehört.
Quelle: 1
Unterlage
Der Flächennutzungsplan mit seiner Legende und, soweit es ihn für das Grundstück gibt, der Bebauungsplan.
Quellen: 4, 5
Zeitpunkt
Vor dem Kauf und vor jeder Planung, denn der Buchstabe zeigt nur die vorbereitende Ebene.
Quelle: 5
Rechtsgrundlage
§ 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Bauflächen und Baugebiete, die Anlage zur Planzeichenverordnung (PlanZV) für Farben und Planzeichen, § 30 Baugesetzbuch (BauGB) für die Bindung an einen qualifizierten Bebauungsplan.
Quellen: 1, 4, 5
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Wofür stehen W, M, G und S im Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan stellt Bauflächen dar, und dafür kennt die Baunutzungsverordnung vier Buchstaben: W für Wohnbauflächen, M für gemischte Bauflächen, G für gewerbliche Bauflächen und S für Sonderbauflächen. Eine Baufläche sagt, welche Art der Nutzung für diesen Bereich vorgesehen ist, noch nicht, was auf einem einzelnen Grundstück zulässig wäre.

Dazu kommt die Farbe. Die Anlage zur Planzeichenverordnung nennt für Wohnbauflächen Rot, für gemischte Bauflächen Braun, für gewerbliche Bauflächen Grau und für Sonderbauflächen Orange. Stellt der Plan eine Fläche farbig dar, darf der Buchstabe entfallen; ein Plan ohne sichtbaren Buchstaben ist deshalb kein unvollständiger Plan.

Bauflächen im Flächennutzungsplan: Buchstabe und Farbe
KürzelBauflächeFarbe im Plan
W1,4WohnbauflächenRot
M1,4Gemischte BauflächenBraun
G1,4Gewerbliche BauflächenGrau
S1,4SonderbauflächenOrange
Quellen: 1, 4
So gehen Sie vor

Wie lesen Sie ein Kürzel im Plan richtig?

  1. 1Zählen Sie die Buchstaben: Ein Buchstabe steht für eine Baufläche im Flächennutzungsplan.
  2. 2Bei zwei Buchstaben schlagen Sie im Bebauungsplan nach, denn dort werden Baugebiete festgesetzt.
  3. 3Lesen Sie die Farbe mit; im farbigen Plan kann der Buchstabe entfallen.
  4. 4Klären Sie beim Bauamt, welcher Bebauungsplan für das Grundstück gilt, bevor Sie aus dem Buchstaben Schlüsse ziehen.
Warum steht WA oder MD nicht im Flächennutzungsplan?

Weil zwei Buchstaben eine andere Planebene meinen. Neben den Bauflächen führt die Baunutzungsverordnung die Baugebiete auf, und die tragen Kürzel aus zwei Buchstaben: WA, MI, GE oder SO. Festgesetzt werden sie im Bebauungsplan, also in dem Plan, der für ein bestimmtes Gebiet verbindlich regelt, was dort zulässig ist.

Was hinter den beiden meistgesuchten Kürzeln steht, ist genau beschrieben. Ein allgemeines Wohngebiet (WA) dient vorwiegend dem Wohnen; daneben sind Läden, Schank- und Speisewirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe zur Versorgung des Gebiets zulässig. Ein Dorfgebiet (MD) nimmt land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Wohnen und nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe auf, wobei auf die landwirtschaftlichen Betriebe vorrangig Rücksicht zu nehmen ist.

Die Unterscheidung lohnt sich, weil beide Pläne unterschiedlich weit reichen: Ein qualifizierter Bebauungsplan bindet ein Vorhaben an seine Festsetzungen, während der Flächennutzungsplan diese Planung für das Gemeindegebiet erst vorbereitet.

Was folgt aus dem Buchstaben für ein Grundstück?

Ein Baurecht folgt daraus nicht. Verbindlich wird die Nutzung erst über einen qualifizierten Bebauungsplan: Wo er gilt, ist ein Vorhaben an seine Festsetzungen gebunden. Fehlt ein solcher Plan, entscheidet sich die Zulässigkeit nach der vorhandenen Umgebung oder nach den strengeren Regeln für den Außenbereich.

Der Buchstabe im Flächennutzungsplan zeigt also die Richtung, die Entscheidung über ein einzelnes Grundstück fällt eine Ebene tiefer. Welcher Bebauungsplan für ein Grundstück gilt und ob es überhaupt einen gibt, sagt Ihnen das Bauamt der Gemeinde.

Häufige Fragen

Wie sieht ein Flächennutzungsplan aus?

Wie eine farbige Übersichtskarte des Gemeindegebiets. Die Anlage zur Planzeichenverordnung gibt die Farben vor: Wohnbauflächen Rot, gemischte Bauflächen Braun, gewerbliche Bauflächen Grau, Sonderbauflächen Orange. Wo farbig dargestellt wird, darf der Buchstabe fehlen, sodass manche Pläne fast ohne Kürzel auskommen.

Quellen: 4, 1
Was bedeuten Kürzel wie nd oder bd?

Bauflächen stellt der Plan nur mit W, M, G und S dar. Ein anderes Kürzel meint deshalb keine Baufläche, sondern eine andere Darstellung; welche es ist, löst die Legende des Plans auf. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt nach, bevor Sie aus zwei kleinen Buchstaben auf eine Nutzung schließen.

Quellen: 1, 4
Gilt die Baufläche, wenn der Bebauungsplan anderes festsetzt?

Der Bebauungsplan ist der verbindliche Plan: Wo ein qualifizierter Bebauungsplan gilt, richtet sich die Zulässigkeit eines Vorhabens nach seinen Festsetzungen. Der Flächennutzungsplan bereitet diese Planung vor und ersetzt sie nicht.

Quelle: 5

Quellen

Für die Antwort und die gekennzeichneten Fakten wurden folgende amtliche oder fachbehördliche Veröffentlichungen geprüft. Landes- und Kommunalregeln können zusätzlich gelten.

  1. 1. § 1 BauNVOBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 25.09.2026

    § 1 Abs. 1 BauNVO benennt die Bauflächen, die ein Flächennutzungsplan darstellen kann, mit ihren Buchstaben: Wohnbauflächen (W), gemischte Bauflächen (M), gewerbliche Bauflächen (G) und Sonderbauflächen (S). Absatz 2 führt die Baugebiete mit zwei Buchstaben auf, etwa WA, MI, GE oder SO.

  2. 2. § 4 BauNVOBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 25.09.2026

    § 4 BauNVO beschreibt das allgemeine Wohngebiet (WA): Es dient vorwiegend dem Wohnen; zulässig sind daneben Läden, Schank- und Speisewirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe zur Versorgung des Gebiets.

  3. 3. § 5 BauNVOBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 25.09.2026

    § 5 BauNVO beschreibt das Dorfgebiet (MD): Es nimmt land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Wohnen und nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe auf, wobei auf die landwirtschaftlichen Betriebe vorrangig Rücksicht zu nehmen ist.

  4. 4. Anlage zur PlanzeichenverordnungBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 15.09.2026

    Die Anlage zur Planzeichenverordnung legt die Planzeichen für Bauleitpläne fest: Eine Baulinie wird im farbigen Plan rot, eine Baugrenze blau dargestellt. Für die Bauflächen nennt sie die Farben, etwa Wohnbauflächen rot, gemischte Bauflächen braun, gewerbliche Bauflächen grau und Sonderbauflächen orange; im Flächennutzungsplan kann der Buchstabe bei farbiger Darstellung entfallen.

  5. 5. § 30 BauGBBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026

    Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans muss das Vorhaben dessen Festsetzungen einhalten. Außerdem muss die Erschließung gesichert sein.

  6. 6. § 34 BauGBBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026

    § 34 BauGB regelt die planungsrechtliche Zulässigkeit im zusammenhängend bebauten Innenbereich. Ob das Grundstück dazugehört, entscheidet die zuständige Behörde.

  7. 7. § 35 BauGBBundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · geprüft am 24.08.2026

    § 35 BauGB regelt Vorhaben im Außenbereich. Daraus folgt weder ein pauschales Bauverbot noch ein gewöhnlicher Anspruch auf Wohnbebauung.

Die Inhalte dienen nur der ersten Orientierung und ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Sachverständigenberatung.

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