Das Wichtigste im Überblick
- Zuständig
- Die für das Grundstück zuständige untere Bauaufsichtsbehörde nimmt die Bauvoranfrage entgegen und erlässt den Bauvorbescheid.
- Quelle: 1
- Prüfen
- Die konkrete planungsrechtliche Einzelfrage, etwa die Zulässigkeit im Innen- oder Außenbereich.
- Quellen: 2, 3
- Unterlage
- Die verlangten Bauvorlagen unterscheiden sich je nach Land. Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg verlangen dafür jeweils eigene Unterlagen; Niedersachsen stellt zusätzlich ein amtliches Antragsformular bereit.
- Quellen: 1, 5, 6, 7
- Zeitpunkt
- Vor dem vollständigen Bauantrag, wenn eine einzelne Frage geklärt werden soll. Die Anfrage selbst ist noch kein bindender Vorbescheid.
- Quelle: 1
- Kosten
- Je nach Land unterschiedlich, zum Beispiel in Brandenburg: 200–3.000 € für eine einzelne bauordnungsrechtliche Frage, 400–15.000 € für die Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit.
- Quelle: 6
- Dauer
- Je nach Land unterschiedlich, zum Beispiel in Brandenburg: rund 3 Monate ab vollständigen Unterlagen.
- Quelle: 6
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