grundstücksbezogene Auskunft
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Verwandte Ratgeber
- § 2 Bundes-Bodenschutzgesetz – Definitionen von schädlicher Bodenveränderung, Verdachtsfläche, Altlast, altlastverdächtiger Fläche und Sanierung.
- § 4 Bundes-Bodenschutzgesetz – Sanierungspflicht von Verursacher, Gesamtrechtsnachfolger, Eigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt; Pflicht des früheren Eigentümers nach Abs. 6.
- § 24 Bundes-Bodenschutzgesetz – Kostenerstattung bei unbestätigtem Verdacht, Ausgleich zwischen mehreren Verpflichteten und dessen Verjährung.
- § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz und § 93b der Grundbuchverfügung – Wertausgleich nach öffentlich finanzierter Sanierung als öffentliche Last und Bodenschutzlastvermerk im Grundbuch.
- BBodSchV § 15: Bewertung – Untersuchungsergebnisse werden im Einzelfall anhand der Prüf- und Maßnahmenwerte bewertet, empfindlichere Teilnutzungen nach ihren eigenen Werten.
- BBodSchV Anlage 2: Prüf- und Maßnahmenwerte – Tabelle 4: Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Mensch nach Nutzung, für Blei 200, 400, 1.000 und 2.000 mg/kg Trockenmasse.
- Bundesministerium für Umwelt: Die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung – Die neu gefasste Verordnung gilt seit dem 1. August 2023.
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.02.2000, 1 BvR 242/91 – Verkehrswert nach Sanierung als Anhaltspunkt für die zumutbare Kostenlast des Eigentümers; Ausnahme bei bewusst übernommenem Risiko.
- BGB § 442: Kenntnis des Käufers – Kenntnis und grob fahrlässige Unkenntnis mit den gesetzlichen Ausnahmen.
- BGB § 444: Haftungsausschluss – Ein Verkäufer kann sich bei arglistigem Verschweigen oder übernommener Beschaffenheitsgarantie nicht auf den betreffenden Haftungsausschluss berufen.
- Umweltbundesamt: Altlasten bearbeiten – Erfassung, historische Erkundung, orientierende Untersuchung, Detailuntersuchung, Gefährdungsabschätzung, Sanierung und Nachsorge. Aktualisiert 03.02.2026.
- Umweltbundesamt: Gewerbliche Vornutzung – Eine industrielle oder gewerbliche Vornutzung rechtfertigt einen Anfangsverdacht, der im Einzelfall zu prüfen ist.
- Umweltbundesamt: Pflichten des Grundstückseigentümers – Der heutige Eigentümer kann auch ohne eigene Verursachung bodenschutzrechtlich verantwortlich sein.
- Umweltbundesamt: Grundstückserwerb und Altlasten – Vertragliche Absicherung, kaufpreismindernde Sanierungskosten und juristischer Beistand beim Erwerb.
- Umweltbundesamt: Sanierungstechnik – Dekontamination, Sicherung sowie Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen. Kein pauschaler vollständiger Bodenaustausch.
- Bayerisches LfU: Auskünfte aus dem Altlastenkataster – Öffentlicher Zugang ohne Verdachtsflächen und ohne Flurnummern; grundstücksbezogene Auskunft über Landratsamt oder kreisfreie Stadt.
- Bayerisches LfU: Erhebung und Erfassung – Historische Erkundung mit Akten, Karten, Luftbildern, Zeitzeugen und Ortsbegehung, noch ohne Proben.
- Hamburg: Altlasthinweiskataster – Auskunft der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, erforderliche Angaben und Einverständnis des Eigentümers.
- Hamburg Service: Auskunft aus dem Altlasthinweiskataster – Bearbeitungsdauer ein bis zwei Monate ab vollständigem Antrag, Gebühren nach Umweltgebührenordnung, keine Gewähr für Vollständigkeit.
- Kreis Recklinghausen: Altlastenkataster – Antragsangaben, Einverständnis des Eigentümers, Gebühren von 0 bis 250 Euro und Verbleib sanierter Flächen im Kataster.

